Kann man seinen Arbeitgeber um eine Kündigung bitten?

8 Antworten

Warum willst Du Deinen AG um eine Kündigung bitten?

Wenn Du krank und damit arbeitsunfähig bist, brauchst Du doch nicht zu arbeiten. Wenn Dein AG Dich jetzt kündigen will, kann er das problemlos während der Probezeit machen. Sollte er das tun, muss er die Kündigungsfrist einhalten, Du bekommst Entgeltfortzahlung bis zum Ende der Kündigungsfrist (falls dann noch nicht mehr als sechs Wochen vorbei sind und Du schon länger als vier Wochen im Betrieb bist) und anschließend keine Sperre des ALG.

Daher halte ich eine Bitte an den AG um eine Kündigung für sinnlos. Davon mal abgesehen: Wenn der AG sich dahingegend äußert, dass Du um eine Kündigung gebeten hast, wird auch gesperrt.

Werde jetzt erst einmal gesund, ob mit oder ohne Arbeitsverhältnis, und dann kannst Du überlegen, ob Du weiter in den Betrieb gehen sollst oder einen anderen Job suchst.

Seit mindestens vorgestern erzählst Du allen, daß Du evtl. als Knochenmarkspender in Frage kommst, Du Dich also als "Helfer" fühlen möchtest, und wann es denn nun endlich dazu kommt. Heute bist Du (seit und für längere Zeit) krank, und willst einen Job in der Prozeit gekündigt bekommen.

Jetzt mal im Ernst: Du hast eine Arbeit, was nicht für jeden selbstverständlich ist und willst darauf verzichten? Daß einem nicht jeder Job gefällt, ist klar, aber da muß man durch. Man kann sich nicht immer nur die Rosinen rauspicken.

Wenn Du da nicht mehr weitermachen willst, dann kündige und lebe mit den Konsequenzen. Über die hast Du Dich ja in den vergangenen Tagen schon hier informiert. Ich als Arbeitgeber würde sicher nicht im Sinne meines Mitarbeiters handeln sondern dafür sorgen, daß mein Betrieb weiter läuft und es keine Nachteile für mich gibt. Da wäre mir der Mensch, der plötzlich kündigen will, weil er keinen Bock mehr hat, ziemlich egal.

na klar kannst du ihn drum bitten, in der Probezeit muss er nicht mal eine Begründung für die Kündigung reinschreiben. Da steht dann einfach, das Probearbeitszeitverhältnis endet unter Wahrung der Kündigungsfrist (2 Wochen später) am etc

wenn dein Chef ganz lieb ist, dann schreibt er vllt 'aus betrieblichen Gründen'  aber auf gar keinen Fall 'personenbezogene Gründe', sonst unterstellt dir das Jobcenter 'selbstverschuldete Arbeitslosigkeit'

Den Arbeitgeber um die Kündigung bitten, käme einem Aufhebungsvertrag gleich.

Der Arbeitgeber müsste dann also auf der Bescheinigung für die Arbeitsagentur Falschangaben machen.

Das wird er dir zum Gefallen kaum tun, da ihn das teuer zu stehen kommen kann.

Das geht schon, wenn das ein Arbeitgeber mitmacht. Allerdings weißt Du nicht was er der der Agentur für Arbeit, wenn die nach dem Kündigungsgrund fragen sollte.

Anon007 
Fragesteller
 26.06.2016, 12:23

ist ja nicht so schlimm, da ich vorerst längere Zeit krank geschrieben bin dann.

johnnymcmuff  26.06.2016, 12:30
@Anon007

ist ja nicht so schlimm, da ich vorerst längere Zeit krank geschrieben bin dann.

Dann steht Du der AfA für den Moment nicht zur Verfügung und kannst auch keinen Antrag auf ALG stellen,

ABER:

Die Krankheit hat lediglich eine aufschiebende Wirkung, wen Du gesund bist und dann den Antrag stellt, kann die Sperre erfolgen.

Wenn Du allerdings aus/nach der Krankschreibung heraus direkt ein Arbeitsverhältnis anfängst gibt es keine Probleme.