Kündigung aus gesundheitlichen Gründen. Wie verhält es sich mit den nicht genommenen Urlaubstagen?

5 Antworten

Selbstverständlich muss der AG Deinen Resturlaub auszahlen.

Wenn wegen einer Langzeiterkrankung der Urlaub nicht oder nur teilweise genommen werden kann, verlängert sich der Anspruch. Er kann dann bis zu 15 Monate nach dem Jahr der Entstehung genommen werden. Der Urlaub aus 2016 verfällt also erst am 31. März 2018.

Den Urlaub aus diesem Jahr ( 1/12 für jeden vollen Monat) muss der AG Dir dann selbstverständlich nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz auch auszahlen.

 

Ja, muss er. Bei Krankheit werden sie länger als normal übertragen.. und wenn man sie nicht abfeiern kann,dann müssen sie ausgezahlt werden.

Nein, und verschenken würde ich die auch nicht- warum auch, Dur schenkt auch keiner was und Du hast bestimmt nicht um Dein Kranksein gebettelt.

Hier ists chon mal ein Link.. ich such nochmal weiter, ob ich einen prägnanteren, knapperen finde.

https://www.hensche.de/Urlaub_Krankheit_Arbeitsrecht_Urlaub_Krankheit.html

DeNine79 
Fragesteller
 27.04.2017, 09:16

Vielen Lieben Dank für Deine schnelle Antwort :)

Schaue mir den Link sofort an.

SiViHa72  27.04.2017, 09:19
@DeNine79

Gerne, ich kenn das Spielchen leider auch, daher helf ich da wenigstens mit Infos.

Lass Dir bloss keinen Schmarrn erzählen, das tun AG nämlich in so einem Fall schon mal ganz gern.

GGf. hilft Dir auch ein Anwalt oder eine Gewerkschaft, wenn es da Probleme gibt.

DeNine79 
Fragesteller
 27.04.2017, 10:04
@SiViHa72

Muss ich in meiner Kündigung "aus gesundheitlichen Gründen" angeben?

Nicht genommener Urlaub ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten (§ 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz). Interessant ist allerdings der Untzerschied zwischen tariflichem bzw. arbeitsvertralichem Urlaub und gesetzlichem Urlaub.

Wenn du im letzten Jahr - ich nehme an, du arbeitest in der 5-Tage Woche - mindestens 20 Tage Urlaub genommen hast, hast du deinen gesetzlichen Urlaubsanspruch für letztes Jahr erhalten. Der tariflich oder arbeitsvertragliche Urlaub verfällt meistens spätestens zum 31. Mai des Folgejahres.

Dir steht zur Abgeltung also nur der Urlaubsanspruch von heuer, gerechnet vom 1. Januar bis zum Kündigungszeitpunkt zu sowie eventuell nicht genommener gesetzlicher Urlaub aus dem letzten Jahr.

Wenn du deine Situation genauer schildern willst, kann ich dir auch genauere Aukünfte geben. Letztes Jahr genommener Urlaub, dein Tarif oder dein Arbeitsvertrag, zu welchem Datum du kündigen willst, ob du evtl. in einer Vier-Tage-Woche arbeitest usw. Das alles ist von Belang.

Es muss dir alles ausbezahlt werden, was du dir verdient hast. Auch während der Krankheit "erwirtschaftet" man sich ganz normal Urlaubstage, als hättest du gearbeitet.

Die Regelung, die Urlaubstage bis Januar des Volgejahres nehmen zu müssen, ist bei dir obsolet, da du krank warst und daher auch keinen Urlaub nehmen konntest.

Vergleichbar im umgekehrten Fall, bist du im Urlaub krank und lässt dich krank schreiben, so werden keine Urlaubstage abgezogen.

Alles bis zum Tag an dem du ordentlich aus der Firma ausgetreten bist, muss dir vergütet werden, ohne Wenn und Aber.