Gegenkündigung nach Kündigung in der Probezeit von Azubi?
Hey zusammen, ich brauche euren Rat! =) Ich habe am 01.09.2014 eine Ausbildung angefangen, bei der die Probezeit 6 Monate beträgt und man währenddessen fristlos kündigen kann. Das möchte ich tun und zwar auf den 31.12.14... Ist es denn möglich, diese Kündigung jetzt schon loszuschicken, ohne, dass die mich dann direkt kündigen? Ich bin leider auf das Geld bis dahin angewiesen und kann deshalb nicht schon morgen kündigen. Wenn ich allerdings am 31. direkt kündigen mag, ist mein Arbeitgeber im Urlaub und ich muss plangemäss arbeiten... Versteht ihr, was ich meine
LG und Danke im Voraus =)
9 Antworten
Wenn Du noch bis zum 31. Dezember in Deiner Ausbildung bleiben möchtest, solltest Du die Finger von einer jetzigen Kündigung lassen.
Während der Probezeit in der Ausbildung kann ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten fristlos gekündigt werden. Solltest Du jetzt schon Deine Kündigung zum 31.12. abgeben, wirst Du wohl morgen oder übermorgen die fristlose Kündigung vom Ausbildungsbetrieb haben und dann ist sofort Schluss.
Kündige dann, wenn Du nicht mehr hin gehen möchtest und nicht früher. Das gibt sonst ein klassisches Eigentor.
Wie meinst Du das denn? Du sollst jetzt keine Kündigung abgeben und auch nichts sagen. Wenn Du bis Jahresende noch arbeiten möchtest, solltest Du auch erst am Jahresende kündigen.
Wenn Du Deine Kündigung dann Deinem Ausbilder/Ausbilderin gegeben hast, bist Du sofort raus. Wenn das dann jemand wissen muss, ist das Sache Deines AG und nicht Deine.
Nochmal: Wenn Du jetzt kündigst, auch wenn es erst zum Jahresende ist, wird Dein AG Dir aller Wahrscheinlichkeit nach sofort eine Gegenkündigung mit sofortiger Wirkung, also fristlos geben. Dann ist sofort Schluss. Wem willst Du dann noch etwas sagen?
supi danke
Die fristlose Kündigung zeichnet sich dadurch aus, dass sie fristlos ist, also nicht zu einem bestimmten Termin ausgesprochen wird. Außerdem braucht man für die fristlose Kündigung einen wichtigen Grund, der über "das gefällt mir nicht mehr" deutlich hinausgehen muss. Ich würde an Deiner Stelle fristgerecht kündigen, in Deinem Fall wahrscheinlich zwei Wochen zum Monatsende. Das wäre auch der Ausbildungsstelle gegenüber fair. Eine fristlose Gegenkündigung aufgrund der ordentlichen Kündigung ist übrigens rechtlich ausgeschlossen.
Außerdem braucht man für die fristlose Kündigung einen wichtigen Grund,
In der Probezeit benötigt es keinen Grund, dort kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist das Berufausbildungsverhältnis gekündigt werden.
Danke für den Hinweis, habe ich unten bereits kommentiert. Habe als Arbeitsrechtler offenbar deutlich zu wenig mit Azubis zu tun. :-)
Habe als Arbeitsrechtler offenbar deutlich zu wenig mit Azubis zu tun.
Ahhh ja ...
Für einen "Arbeitsrechtler" allerdings eine sehr "wachsweiche" Entschuldigung/Begründung!!
d.h., nachdem ich die Kündigung schriftlich abgegeben habe, können die mich nicht direkt kündigen, oder?
können die mich nicht direkt kündigen, oder?
Doch, sie können. Es muss ja keine Kündigungsfrist eingehalten werden und Grund braucht es auch keinen
Die vereinbarte Probezeit ist nicht richtig. Die beträgt für Azubis einheitlich 4 Monate. Innerhalb dieser 4 Monate können beide Parteien ohne Begründung kündigen. Eine Gegenkündigung ist also vollkommen unnötig. Die Kündigung ist dann auch grundsätzlich fristlos.
Wieso sollte der Arbeitgeber dich weiter beschäftigen, wenn die Erreichung des Ausbildungsziel nicht mehr möglich ist?
Er könnte dich also höchstens bis zum 31.12. als Hilfskraft weiter beschäftigen
Die Probezeit während einer Ausbildung beträgt mindestens einen Monat und höchstens vier Monate.
Aufpassen: Als Arbeitnehmer hat man in der Regel auch in der Probezeit eine (verkürzte) Kündigungsfrist, schau was im Vertrag steht. Sollte das fristlose kündigen möglich sein dann musst du darauf hoffen dass sie dich weiter beschäftigen bis zum Datum. Sie können dir allerdings im Gegenzug eine fristlose Kündigung ihrerseits präsentieren
Für die fristlose Kündigung eines Auszubildenden braucht es einen Grund. Da reicht die ordentliche Kündigung des Azubis nicht.
nicht in der Probezeit. Da steht 'fristlos und ohne ANgabe von Gründen'
Als Arbeitnehmer hat man in der Regel auch in der Probezeit eine (verkürzte) Kündigungsfrist, schau was im Vertrag steht.
In der Probezeit der Berufsausbildung gibt es keine einzuhaltende Kündigungsfrist.
Leute meine Frage ist, ob die mich direkt danach kündigen können, nicht, ob das fristlos geht!!!
Ja das können und werden die dann wahrscheinlich auch machen.
vielen dank für die antwort =) ich habe nur sorge, dass die das nicht lesen und niemand bescheid weiss, wenn ich auf station nicht erscheine...