Kann man nach 1,5 Jahren Oberstufe an ein Abendgymnasium wechseln?

3 Antworten

Für ein Abendgymnasium brauchst Du eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 3 Jahre Berufspraxis und Du musst volljährig sein.

Eine Berechtigung für den Besuch der Gymnasialen Oberstufe brauchst Du aber dafür nicht. Du könntest Dich dann dort, je nach Kenntnisstand, einstufen lassen.

Nein. Ein Wechsel zum Halbjahr ist ohnehin schwer und wird nur durchgeführt, wenn ein Verbleib des Schülers für den Rest der Schule unzumutbar ist. 

Aber ohne Kenntnis zumindest des Bundeslandes keine Verbindlichkeit.

Du wirst dann dort wahrscheinlich in die "Studienstufe" eingeordnet. Dann musst du noch 2 Jahre absolvieren bis zum Abi. Viel Erfolg! L.G.