EF nicht geschafft, Q-Vermerk verloren?

1 Antwort

Die Höchstverweildauer auf der gymnasialen Oberstufe beträgt vier Jahre. Daran ändert auch ein Schulwechsel zum Berufsgymnasium nichts.

Die bleibt nur ein Abitur über den 2. Bildungsweg, da diese Schulformen keine gymnasialen Oberstufen darstellen. Dafür benötigst Du aber erst mal eine komplett abgeschlossene Berufsausbildung.

Sonst bliebe Dir noch eine Schulfremdenprüfung fürs Abitur oder halt nur ein kleines Fachabitur. LOL