Kann man mit 14 Jahren in die Disco?

11 Antworten

KÖNNEN schon :-), aber die meisten Discos werden dich im Normalfall mit 14 noch nicht reinlassen, sondern erst mit 16 oder gar 18. Wenn aber nicht allzu genau kontrolliert wird und du älter aussiehst, kann es gut sein, dass du trotzdem reinkommst. Bei manchen Discos ist es auch so, dass du reinkommst, aber nur mit einem bestimmten Armbändchen und dass du dann zu einer bestimmten Uhrzeit raus musst.

das zauberwort heisst "erziehungsauftrag" und läuft so . : in begleitung eines erwachsenen, der die schriftliche "erziehungsbeauftragung" der eltern (meist in form eines formulars o.ä. auf der disko homepage) für diesen abend hat, kann man auch unter 18 in diskos... das ist eine neue ergänzung zum jugendschutzgesetz.

und das ist es, grob gesagt... details gibts wie gesagt auf den seiten der diskotheken, die so einen zugang erlauben... natürlich können die diskos via hausrecht noch einiges hinzufügen, z.b. ab 16 oder so, im detail kenn ich das auch nicht, google is dein freund ;)

mfg,

rusty

liebe marissa,

ja leider erst ab 16 bis 0h. Davor nur in Tanzveranstaltungen von Vereinen - dann sogar bis 0h. Da gibt es in manchen Grossstädten findige Partymacher, die "Vereine" Gründen und dann kann man da als 14-16Jährige auch rein. über 16jährige bekommen da bändchen um, damit sie bier kaufen können...und ihren jüngeren Freunden ein schlüxchen abgeben. geduld, alles kommt... Laut Jugendschutz darfst Du bis 22h ausgehen und ohne einen "ehrziehungsberechtigten" nirgends hin wo gequalmt und getrunken wird. lg, Elisabeth

In die Kinderdisco ja und in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bis 24 Uhr.

Manche Discos lassen Jugendliche dieser Alterstufe allerdings auch nicht rein, weil die Disco als Hausrechtinhalber entscheiden darf, wer reinkommt und wer draußen bleiben muss.

Ich weiß: blödes Alter!

kommt darauf an, ob öffentliche Disco oder private Veranstaltungen - also z.b."Disco im kirchlichen Gemeindehaus" und um welche Uhrzeit. Grundsätzlich gibt es dann schon Regeln, wie z.B. nur in Begleitung eines Erwachsenen oder bis zu einer best. Uhrzeit usw. Informiere Dich doch einfach mal unter dem Thema "Jugendschutzgesetz" - "Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit"