kann man jmd aus der wohnung abmelden, wenn er bereits ausgezogen ist und sich selber weigert es zu tun?

5 Antworten

Das kann z.B. das Wohnungsamt machen, wenn der Verdacht besteht, dass der Mieter nicht mehr dort wohnt, z.B. wenn Post von den Behörden zurückkommt.

Auch in diesem Fall wird das möglich sein, wenn der Vermieter nachweisen kann dass eine Kündigung vorliegt und der Mieter gar nicht mehr in der Wohnung wohnt.


Ja, das geht. Ich musste leider auch selbst mal einen Mieter bei der Gemeinde abmelden, der plötzlich verschwunden war und es selbst nicht für nötig hielt.

sisischuster 
Fragesteller
 28.09.2015, 22:18

danke. werde gleich morgen zum einwohnermeldeamt fahren.

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Beim Einwohner Meldeamt kannst du ihn abmelden bist du sogar verpflichtet. Die jenige Person wird dann als obdachlos eingestuft und polizeilich gesucht.

sisischuster 
Fragesteller
 28.09.2015, 22:17

wow. ok. danke. hätte nicht gedacht, das es so streng mit der abmeldung ist (..wird polizeilich gesucht). doch wenn derjenige es nicht für wichtig hält sich selber bei der gemeinde abzumelden. geht es wohl nicht anders.

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Matzeee12345  29.09.2015, 11:02

Korrekt und du als Wohnungseigentümer haus was auch immer bist verpflichtet es zu melden wenn es der jenige nicht tut. Du kannst der Person auch sagen das er sie noch 5 Tage Zeit bekommt von dir sich selbst zu melden und auf die Folgen hinweist was passiert wenn du abmeldest.
So hat es damals bei mir geklappt und ich musste die Person doch nicht abmelden.

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Als Eigentümer/Vermieter hat man eine gewisse Mietwirkungspflicht, welche ab dem 1.11.15 sogar wieder gesetzlich geregelt ist.

Danach muß man als Eigentümer dem EMA Aus- oder Einzug von meldepflichtigen Personen, also alle ab 16 Jahre, mitteilen.

Was verstehst du denn darunter, jemanden "aus der Wohnung abmelden"? Beim Vermieter abmelden? Bei wem abmelden?