Kann man jemandem einen Führerschein schenken?

7 Antworten

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Natürlich kann man sich das Dokument Führerschein mit Geld kaufen. Das ist dann allerdings eine mehr oder weniger gut gemachte Fälschung. Das hat auch keinen Bestand, da Fahrerlaubnis und Führerschein zwei verschiedene paar Schuhe sind. Eine erworbene Fahrerlaubnis wird im Fahrerlaubnisregister, auf das die Polizei Zugriff hat, eingetragen. Der Führerschein ist lediglich ein Dokument, welches nachweist, das man eine gültige Fahrerlaubnis besitzt, jedoch nutzlos, wenn die Polizei bei einer Kontrolle das Register abfragt und dort keine Fahrerlaubnis eingetragen ist. Dann fliegt es ganz schnell auf. Eine Fahrerlaubnis zu erkaufen, das ist nahezu unmöglich. Die Theorieprüfung wird durch eine Software ausgewertet und nicht mehr wie früher handschriftlich durch den Prüfer. Insofern würde es heutzutage nicht's mehr bringen, zu versuchen, den Prüfer zu bestechen. In der praktischen Fahrerlaubnisprüfung, müsste man gleich zwei Personen erfolgreich bestechen, nämlich den Fahrlehrer und den Fahrprüfer, der einem auch vorher namentlich unbekannt ist. Zudem würde kein Fahrprüfer das Risiko eingehen, dass das auffliegt und wenn jemand einfach so schlecht fährt, das er die Prüfung selbst bei einem Prüfer, der bei Kleinigkeiten ein Auge zudrücken würde nicht besteht, dann würde es ganz schnell auffliegen.

Mfg

Nein, du musst die Theorie und Praxis Fahrstunden zuerst erledigen, bevor du deine Theorie oder Praxis-Prüfung machen kannst. Danach kannst du dann den Führerschein beantragen und dieser wird pro Person nur ein mal ausgestellt. Verlierst du ihn, dann wird dir ein neuer gegeben aber das sind nur Ausnahmen.

Du könntest natürlich einen fälschen, falls das auffliegt bekommst du aber ganz schön große Probleme - und ja, das ist definitiv illegal!

Auf legalem Weg geht das nicht, aber du kannst ihm alle seine Kosten bezahlen oder zumindest ein Teil davon.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Die Person muss die Prüfung schon schaffen. Sonst hätten wir ja nur noch blankes Verkehrschaos, wenn das anders wäre...

Natürlich kannst du einen (deinen) Führerschein verschenken.

Allerdings gilt der selbstverständlich nicht als Fahrerlaubnis für den Beschenkten.