Kann man jemand gegen seinen Willen ins Krankenhaus einliefern?

6 Antworten

Sofern er nicht an einer psychischen Erkrankung leidet, durch die er unzurechnungsfähig ist, kann man ihn nicht zu einer Behandlung zwingen. Jeder Mensch, der geistig zurechnungsfähig ist, hat das Recht, eine Behandlung zu verweigern, selbst wenn diese Verweigerung zum Tod führt.

Abgesehen davon würdet ihr ihm damit mutmaßlich auch keinen Gefallen tun. Er hat wohl angesichts seines Alters und Gesundheitszustandes die Entscheidung getroffen, dass er nicht noch länger leiden möchte und es Zeit für ihn ist zu gehen. Diese Entscheidung solltet ihr akzeptieren und ihm ein würdevolles Sterben ermöglichen. Ihn mit Gewalt dazu zu zwingen, noch das eine oder andere Jahr unter Qualen weiter dahinzuvegetieren, nur weil ihr ihn nicht gehen lassen wollt, wäre sehr egoistisch.

Jede medizinische Behandlung ist nach herrschender Meinung in der Strafrechtslehre eine tatbestandsmäßige Körperverletzung, die nur dann gerechtfertigt ist, wenn der Patient rechtswirksam  einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage die Zwangsbehandlung ausdrücklich legitimiert. Umgekehrt kann aber auch das Unterlassen einer dringend notwendigen Zwangsbehandlung eine Straftat sein, wenn der Patient aufgrund psychischer Krankheit oder Behinderungen die Behandlung ablehnt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsbehandlung

Eine Bescheinigung durch einen Psychologen, dass dein Onkel unzurechnungsfähig ist, könnte demnach eventuell helfen. Aber ob man das noch in der kurzen Zeit hinbekommt...

Vielleicht sollte man ihn sterben lassen, wenn er es unbedingt will.

yamat501  13.09.2021, 00:25

wenn dann ein Psychiater und ja man bekäme es hin aber ich teile deine Auffassung, dass man ihn gehen lassen sollte wenn er es möchte

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Grisold  13.09.2021, 00:27

Gottseidank ist das falsch.

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Grisold  13.09.2021, 00:31
@SuperMenschMann

Dass ein Psychologe reicht. Dazu braucht es eines Arztes und des Betreuungsgerichts. Dazu wird‘s nicht kommen. Lasst ihn sterben.

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SuperMenschMann  13.09.2021, 00:33
@Grisold

Ich schrieb "vielleicht". Vorausgesetzt er ist nicht unzurechnungsfähig. Wenn doch, sollte man ihn lieber zwangsbehandeln. Eventuell kann man durch ein ausführliches Gespräch mit ihm schon herausfinden, ob ihm klar ist, dass die Behandlungsverweigerung seinen Tod bedeutet und er wirklich damit einverstanden ist. Das muss ihm absolut klar sein.

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Solange er bei Sinnen ist, nicht.

Wenn er bewusstlos wird, geht es.

Würdige, autonome Entscheidung. Vielleicht würde ich auch so handeln. Lass ihn sterben!

Laß ihn seinen Willen. Er hat das zu entscheiden.