Kann man in einer Berufsfachschule nicht versetzt werden aufgrund Krankheit?
Ich besuche derzeit eine Berufsfachschule inder ich eine Vollzeit-Ausbildung (schulisch) zum Sozialassistenten durchführe. Durch Krankheit kann ich in einigen Lernfächern nicht bewertet werden. Im neuen Jahr möchte ich das im 2. Lehrjahr in einer anderen Schule fortsetzen, da die Krankheit mit meiner aktuellen Situation hier zutun hat.
Kann man in einer Berufsfachschule 'nicht versetzt' werden?
2 Antworten
Mach es dir einfach und frage eben genau bei der von dir aktuell besuchten Berufsfachschule nach... und auch bei der Schule bei der du die Ausbildung fortsetzen willst.
Damit kürzt du alles "darf ich, wenn... oder darf ich vielleicht nicht..." ab. Denn diese Schulen können dir gezielter helfen bei deiner persönlichen Situation UND diese Schulen wissen genau wie es bei ihnen geregelt wird.
Könnt ja sein das es alleine schon von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt wird.
Ja, wenn die Noten zu schlecht sind/ oder wenn die maximal erlaubte Fehlzeitenmenge überschritten ist (ob entschuldigt oder unentschuldigt). Dann wird man nicht ins nächste Ausbildungsjahr versetzt.
War in meiner Erzieherausbildung auch so. Eine fehlte sehr sehr sehr häufig im ersten Schuljahr dieser Ausbildung - konnte deshalb nicht versetzt werden ins nächste Schuljahr. Die andere hatte so miese Noten gesammelt das sie garnicht erst für die Abschlussprüfung des ersten Jahres zugelassen wurde.
Wow, echt? Heißt also... theoretisch könnt man den praktischen Unterrichtsteil schwänzen ohne Ende, hauptsache man erscheint zu den Zwischenprüfungen und Endprüfungen?
Ich hatte jetzt tatsächlich nur den Vergleich zu meiner eigenen Ausbildung - und da durfte man tatsächlich nur eine Maximalanzahl an Fehlstunden haben.
Es gibt beim Sozialassistent keine Fehlzeitenmenge im schulischen Teil. Nur im Praktikum darf man höchstens 40h fehlen.