Kann man in Deutschland Bundeskanzler werden wenn man NICHT aus Deutschland kommt?
Früher ging das ja (Hitler war ja Österreicher...)
2 Antworten
Das ist verfassungsrechtlich eine interessante Frage. Eine direkte Grundlage für die Aussage "der Kanzler muss die deutsche StAngh besitzen" gibt es nicht, zumindest im GG nicht.
Okay, und jetzt nenne mir eine Gesetzesstelle, die das belegt. Im GG steht nichts dazu.
https://www.paradisi.de/leben/politik/bundeskanzler/
Hier zum Beispiel wird darauf hingewiesen, dass es keine explizit festgelegte Pflicht gibt, Deutscher zu sein. Diese Tatsache wird hergeleitet aus den Voraussetzungen zum passiven Wahlrecht zum Bundestag, in den der Kanzler nicht einmal gewählt sein muss!
Ganz kurz Herrn Google kontaktieren und schon wird man etwas schlauer...
Dokumententyp: Kurzinformation
Titel: Zu den Voraussetzungen der Mitgliedschaft in der Bundesregierung und den Landesregierungen
Weder im Text des Grundgesetzes (vgl. Art. 62 ff.) noch in dem des Bundesministergesetzes (BMinG) wird ausdrücklich verlangt, dass der Bundeskanzler oder die Bundesminister die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen müssen. Gleichwohl geht das wissenschaftliche Schrifttum einhellig davon aus, dass die Mitglieder der Bundesregierung die allgemeinen Wählbarkeitsvoraussetzungen besitzen müssen; d. h. sie müssen Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sein und das passive Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzen.
1 Abgeleitet wird dies aus dem Wesen des öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnisses, in dem sich die Mitglieder der Bundesregierung gemäß § 1 BMinG befinden,
2 sowie aus einer Analogie zu bzw. einem Erst-Recht-Schluss aus den für den Bundespräsidenten und die Abgeordneten des Deutschen Bundestags geltenden Anforderungen.
3 Für beide Ämter kommen nur Deutsche in Betracht (vgl. Art. 54 Abs. 1 Satz 2 GG für den Bundespräsidenten; Art. 38 Abs. 2 GG in Verbindung mit § 15 des Bundeswahlgesetzes für die Mitglieder des Deutschen Bundestages).
Danke.
Beim BuPrä ist es einfach, da steht es drin im 54 GG
Wollte damit nur sagen, daß es nirgends ausdrücklich steht, sondern über eine Argumente-Konstruktion hergeleitet wird.
Na ja, wenn man etwas logisch denkt, dann ist es auch beim Bundeskanzler oder den Ministern recht einfach... ;-)
Wo doch sonst alles nach Buchstaben genau geregelt ist....
Wenn zu meiner o.a. Quelle "Nachfragen" kommen, die Quelle "angezweifelt wird, dann ist bei mir "zappen-duster".
Anbieter
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Nochmal, es steht nirgends explizit, dass ein Bundeskanzlerkandidat Deutscher sein muss. Punkt. Nicht mehr und nicht wenige habe ich behauptet. Und ebensowenig habe ich deine Quelle bezweifelt, sie ist dennoch Sekundärliteratur.
Genau das eben nicht. Aber lassen wir es gut sein.
Nein, auch Hitler erhielt, zwar durch Zwang der NSDAP 1932 in Braunschweig, die DE Staatsbürgerschaft, die eine Bedingung dafür gewesen ist, Kanzler zu werden.
Frage nicht ganz verstanden, oder? Ansonsten hättest Du nicht mit "Nein" antworten können... Es ging hier doch um die Herkunft und die muss konkret nicht unbedingt Deutschland sein...
Es gab bereits einen Vize-Kanzler mit Migrationshintergrund.
Vietnam feiert Philipp Röslerhttps://www.fr.de/politik/vietnam-feiert-philipp-roesler-11408660.html
Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler kann werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.