Kann man etwas bewohnen ohne dort polizeilich gemeldet zu sein?

7 Antworten

Aber sicher doch, und zwar nach dem Meldegesetz 14 Tage, soweit ich das in Erinnerung habe. Z.B. Hotel oder Ferienwohnung, aber auch bei Verwandten. Danach sollte man zumindestens einen Nebenwohnsitz anmelden.

In Deutschland eigentlich nicht, da eine Meldepflicht besteht.

Dennoch gibt es genügend Obdachlose oder auch "im Untergrund lebende" Personen sowie solche, die ohne festen gemeldeten Wohnsitz unterwegs sind.

klar kann man das ... 

beispiel: du wohnst in einer gartenhütte weit weg vom eigentlichen haus in dem du polizeilich gemeldet bist

du bist gerade umgezogen, und bist polizeilich noch woanders gemeldet

du bist aus dem asylbewerberheim abgehauen und wohnst irgendwo bei freunden ... keine polizeiliche meldung

kann man, allerdings wird das Bussgeld immer höher, je länger das andauert.

Du kannst vieles machen, was unter Umständen gegen Gesetze verstößt. Musst halt mit den Konsequenzen leben, wenn es herauskommt.