Kann man erneut Erstausstattung beantragen, wenn man (wie ich) nun nach 10 Jahren umzieht?

5 Antworten

ja.nach 3jahren steht einem neues geld fur die erstausstattung zu.sie bezahlen bis 1100euro fur 1-2personen und wenn man kinder hat eventuell auch mehr.frag einfach mal nach und schreibe denen einen brief wo du die sachem die du brauchst auflistest und wo auch ungefahr drin steht wie viel euro man braucht.ganz wichtig schau vorher schon mal nach was du haben willst u wie teuer das alles ist.und wenn notig schreib da auch deine bankverbindung rein.dann wissen die auch wo es uberwiesen werden soll.ganz wichtig gib den brief moglichst personlich ab u wenn das nicht geht dann schick es per post mit ruckschein wo du und das amt unterschreiben muss.dann lauft das alles zu 10000% gut fur euch/dich ab.viel glück!!lg andrea kendl

Das käme auf den Grund des Um / Auszuges an !

In der Regel muss man sich dann vom Regelsatz Gelder ansparen,dafür ist ein gewisser Betrag vorgesehen,der jeden Monat angespart werden sollte.

Würdest du dich jetzt angenommen vom Partner / Ehepartner trennen und du dann vom gemeinsamen Haushalt nichts mitnehmen können oder dir etwas fehlen,dann würde hier das fehlende genehmigt werden.

Nein, das kann man nicht. Du musst nämlich von Deinem Regelsatz was ansparen für Ersatzbeschaffungen. Notfalls KANN Dir ein Darlehen bewilligt werden.

Eine "Erstausstattung" kann man wie der Name bereits aussagt nur einmal beantragen. Danach kann man nur Dinge nachkaufen, indem man ein Darlehen beantragt, was allerdings nicht unbedingt gewährt werden muss.

Nein. Bestenfalls "Ersatzbeschaffung" oder wie das heißt - also ein Darlehen für "lebensnotwendige" Dinge.