Kann man eine schulische ausbildung jeder zeit abbrechen / sich von der schule abmelden?

6 Antworten

Du kannst jederzeit abbrechen.

Aber du musst dich je nach deinem Alter und deinem Ausbildungsverhältnis gegebenenfalls an einer anderen Schule anmelden.

Quelle: (andere Bundesländer dann ähnlich, da musst du googeln)

Die Vollzeit Schulpflicht wird durch den Besuch der Grundschule und einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) erfüllt. Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II wird durch den Besuch der Teilzeitberufsschule erfüllt; sie kann auch durch den Besuch eines allgemeinbildenden Bildungsgangs in einer Schule der Sekundarstufe II erfüllt werden.

Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet. Für Jugendliche mit Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht so lange, wie ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen worden ist.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/FAQ-Schulrecht/FAQ-Schulrecht-Unterricht/Schulpflicht/FAQ1/index.html

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn deine Schulpflicht um ist oder du z.B. in eine andere Ausbildung mit Berufsschule wechselst, dann ja.

Bezahltes Schulgeld gibt es aber ggf. nicht oder nur anteilig zurück.

Wenn man volljährig ist und die Schulpflicht erfüllt hat, kann man das.

Die Frage ist, ob man es sollte. Ein Sculabbruch macht sich im Lebenslauf nie gut.

Solange du deine Schulpflicht erledigt hast ja.