kann man das so abschicken?

3 Antworten

Ist es nicht mehr als offensichtlich, dass bei Rechtsfragen die Angabe des betroffenen Landes obligatorisch ist? Ich gehe im Folgenden von Deutschland aus ...

Grundsätzlich muss der Artikel so transportsicher gepackt werden, dass kein (weiterer) Schaden hinzugefügt wird. Bei Widerruf gehört auch die Artikel-Verpackung dazu!

Dabei dürfen an den Verbraucher nur Anforderungen gestellt werden, die einem Verbraucher üblicherweise zur Verfügung stehen und was ein "typischer Verbraucher" leisten kann.

Ausnahmen:

  1. Ein Verbraucher muss beim Rückversand aber nicht besser verpacken als es der gewerbliche Verkäufer beim Hinversand getan hat. Hättest Du also die Schuhe nur im Schuhkarton verpackt erhalten, düftest Du das auch beim Rückversand so tun.
  2. Der Verkäufer bietet aktiv eine "Unverpackt"-Rücksendung an.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bietet der Händler die Option an, die Retoure unverpackt zu verschicken? Meines Wissens ist das nämlich nur möglich, wenn es vom Händler für einen Artikel angeboten wird und man diese Rücksendeoption dann auswählt.

Wenn die Option für einen Artikel angeboten wird, ist dann jedoch noch Voraussetzung, dass der Service auch am entsprechenden DHL-Standort zur Verfügung steht. Wenn man über die Website von DHL nach DHL-Standorten sucht, kann man über die Suchfilter den Service „Retoure teilnehmender Händler unverpackt abgeben“ auswählen, um das zu überprüfen.

Hier findet man auch noch ein paar Informationen zu Retouren, unter anderem zu der Option für eine unverpackte Retoure: https://www.dhl.de/de/privatkunden/pakete-versenden/retoure.html

Kannst Du nicht, außer Du hast so viele Rücksendescheine wie Kartons.

Wenn Du das selbst bezahlen musst, dann ist jedes Paket (Schuhkarton) einzeln zu bezahlen.