7 Antworten

Meine Meinung:

Mooment ... der LANDRAT wird für seine Arbeit bezahlt. Als Hauptverwaltungsbeamter ist er beim Landkreis angestellt - und eine seiner Pflichten ist die Organisation der Gefahrenabwehr in seinem Landkreis.

Damit ist er der oberste Katastrophenschützer, wird für seine Arbeit bezahlt und hat verdammt noch mal auch Anwesenheitspflicht in seiner Katastropheneinsatzleitung.

Der Brand- und Katastrophenschutzinspektor ist nach dem Landrat der oberste Häuptlingd er nicht-polizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben IM EINSATZFALL! Auch wenn er ehrenamtlich ist, ist seine Aufgabe ganz sicher im NRW-Katastrophenschutz-Gesetz genauso definiert wie in anderen Bundesländern: Führen der Einsatzkräfte IM EINSATZ. Dafür wird dieser Herr mit einr sicherlich nicht zu verachtenden finanziellen Entschädigung, einem Dienstfahrzeug und vor allem Achtung Repsekt belohnt.

Somit sind die beiden im Artikel benannten Beklagten die obersten Verwantwortlichen für das total in die Hose gegangene Katastrophen(schutz)management - und zwar VORHER, WÄHREND der Katatstrophe und DANACH. Und dies ist leider mehr als nur in die Hose gegangen!

Daher ist es vollkommen in Ordnung, wenn diese beiden zur Rechenschaft gezogen werden für den vermeidbaren Tod der nicht bzw. unvollständig gewarnten Anwohner.

Ich habe KEIN Mitleider - weder mit dem Herrn Politike noch dem Herrn Inspekteur. Sie haben es versaut - und nun müssen sie die Zeche zahlen.

Und das sage ich nach 20 Jahren ehrenamtlichen Katastrophenschutz!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!

PandaMii123 
Fragesteller
 18.04.2024, 22:38
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Traveller5712  19.04.2024, 11:27
@Traveller5712

Sorry, aber mehr fällt mir dazu nicht mehr ein - wie gesagt: 20 Jahre Katastrophenschutz haben mich viel gelehrt - aber das habe ich jetzt auch noch nicht erlebt.

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PandaMii123 
Fragesteller
 19.04.2024, 12:17
@Traveller5712

Ich weiß von dem Fall nichts, außer das, was in der Zeitung stand. Aber scheinbar konnte das eben wirklich niemand voraussehen, wie schlimm das wirklich werden würde. Auch der Wettervorhersage hatte sich ziemlich geirrt und es als viel harmloser vorhergesagt. Also für mich erscheint es eher logisch, dass keine Anklage erhoben wurde. Es ging alles einfach viele zu schnell und dass es eine solche Katastrophe werden würde, konnte niemand voraussagen. Hinterher ist man sowieso immer schlauer.

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Traveller5712  19.04.2024, 14:14
@PandaMii123

Tatsächlich hat der Katastrophenschutz und dessen Chef (in diesem Fall der Landrat) jederzeit die Möglichkeit, auch VOR einenm Geschehen eine Katastrophe auszurufen! Das hätte zur Folge, dass alle Menschen vorgewarnt sind, alle Einsatzkräfte im Einsatz sind, Hilfe von Aussen schon auf dem Anmarsch ist und Menschen in der Gefahrenzone eben VOR der Flutwelle evakuiert werden.

Katastrophenschutz bedeutet nämlich Gefahren-ABWEHR und -VORBEUGUNG!!!

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Meine Meinung:

Ich denke, es ist ein Unterschied ob jemand aktiv Hilfe leistet, da bleiben Fehler in der Regel straffrei, oder ob jemand die Verantwortung für den Katastrophenschutz und die Alarmierung der Einsatzkräfte hat. In letzterem Fall kann es zumindest zu tiefgehenden Untersuchungen führen in deren Folge dann eine Strafbarkeit geprüft wird.

Meine Meinung:

Es geht nicht darum, dass man nicht hellsehen kann sondern um die berechtigte Frage warum die Menschen nicht gewarnt wurden hinsichtlich der Wassermassen von denen man wusste. Und wenn sich rausstellt, das Fahrlässig gehandelt wurde kann auch eine ehrenamtlich tätige Person natürlich bestraft werden. Genau wie jeder Bürger bestraft werden kann wenn jemand aufgrund unterlassener Hilfeleistung umkommt.

Ja!

Ein Katastrophenschutzdirektor der dafür (nur) ehrenamtlich tätig ist, wird vermutlich kaum größeren Einfluss auf die organisatorischen Mängel gehabt haben, die hier vermutlich vorher in der zuständigen Organisation/Verwaltung schon bestanden haben. (Stichwort, Alarmkette, bzw. Alarmdefinition - wann wird alarmiert? Hochwassergefahrenkartierung) Bei dem Landrat sieht das schon etwas anders aus, weil der die Veränderung hätte anleiern können. Der hatte aber wahrscheinlich nicht das Fachwissen zu erkennen, das Probleme bestehen. Also ein Kommunikationsproblem?

Zusätzlich: Im Einzugsgebiet des Aartals kann man sich bei google-earth wunderbar die vertikal bepflanzten, stufenlosen Weinberghänge, ohne Unterwuchse, und weitere landwirtschaftliche Ursachen für schnellen, oberirdischen Wasserabfluss betrachten. Die Gegend ist halt hügelig und hoch genug, dass auch dadurch genug Wasser zusammenkommt, und Regenwolken auch schon mal gestaut werden können. Zusätzlich kommt natürlich immer noch die Bebauung ins Spiel, also wie weit hat man die Bauten mit der Zeit immer näher an die Gewässer gesetzt, also Gefahr bei extremen Hochwasser, in Kauf genommen.

Ob da jemand heftig verurteilt wird? So viele verschiedene (mögliche) Beteiligte. Ich bezweifle das eher.

Ja!
Kann jemand, der sich ehrenamtlich um die Rettung von Menschenleben kümmert, bestraft werden,

Und zwar dann, wenn er die übernommenen Pflichten fahrlässig oder vorsätzlich vernachlässigt und dadurch Menschen ums Leben kommen oder schweren Schaden erleiden.

Wenn z.B, ein Übungsleiter im Sport Übungen machen lässt, bei denen ihm anvertraute Personen ums Leben kommen, muss er selbstverständlich dafür gerade stehen, Ehrenamt hin oder her.