Kann ich nach meiner Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellte auch beim Notar arbeiten, ohne eine zweite Ausbildung zur Notarfachangestellte machen zu müsse?

1 Antwort

Also ich kenne es nur so, dass es Rechtsanwalts- und Notariatsangestellte heisst. Natürlich kannst Du das. Notar ist nur ein Zusatzvergnügen, dass ein Anwalt sich später noch gönnt bzw. darauf hin arbeitet. Ein Notar ist ergo auch ein Anwalt