Kann ich mit 15 eine Firma gründen und Leute einstellen?

19 Antworten

Wer sich in dieser Weise als Minderjähriger selbstständig machen möchte, benötigt eine Genehmigung des Jugendamtes. Das Jugendamt könnte dann eine Geschäftsfähigkeit für die Teilbereiche geben, die für die Geschäftstätigkeit notwendig ist. Dazu gehört auch das Schließen von Arbeitsverträgen.

Eine solche Genehmigung ist sehr selten.

Wie es minderjährigen Existenzgründern ergehen kann, kannst du hier an einem prominenten Beispiel nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Lars_Windhorst

SchnuBee  19.11.2010, 10:41

Lies mal § 112 BGB, das Familiengericht muss das genehmigen. Ob auch eine Genehmigung des Jugendamts erforderlich sagt das Gesetz nicht, aber ich würde mal davon ausgehen, dass das Gericht sich auf jeden Fall mit dem Jugendamt in Verbindung setzt.

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heinmueck  19.11.2010, 10:48
@SchnuBee

Ohne Stellungnahme (faktisch Genehmigung) des Jugendamtes läuft nichts.

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SchnuBee  19.11.2010, 10:49
@heinmueck

Genau so seh ich das auch. Ich schätze mal das die Familiengerichte immer mit den Jugendämtern in Verbindung stehen und nur genehmigen, wenn auch das Jugendamt zustimmt.

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Du kannst zwar mit einer Geschäftsidee eine Firma gründen, die dann aber über einen Erziehungsberechtigten laufen muss. Wer der Kopf dahinter ist, interessiert die Behörde nicht.

Dein/e Vater/Mutter stehen dann aber auch entsprechend als Inhaber der Firma in den Unterlagen. Mit 18 kann sie dann an Dich überschrieben werden.

Mit 15 Jahren bist Du halt nicht voll geschäftsfähig und darfst halt solche Dinge nicht tun. Es sei denn, Du bekommst das Jugendamt dazu, eine Sondervollmacht auszustellen.

Die Vollmacht wird aber schwierig sein, da diese auch entsprechenden Erfolg vorraussetzt. DU bekommst sicherlich keine, nur weil Du als Webdesigner schon Geld verdienen möchtste, oder einen Gassiservice anbieten willst.

Leute einstellen geht auch dann i.d.R. nicht. Das machte auch bei L.. Windhoirst nicht er selbst, sondern sein chinesischer Partner.

Ich würe nein sagen, weil man erst mit 18 rechtlich dazu in der lage ist Verträge zu unterschreiben.

Ja, jedoch musst du einen "Vormund" haben.

§ 112 Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf.

(2) Die Ermächtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des Familiengerichts zurückgenommen werden.

Lies mal § 112 BGB. Du bist nur beschränkt geschäftsfähig. Deine gesetzlichen Vertreter können dich aber dazu ermächtigen ein Erwerbsgeschäft zu betreiben. Wenn das Familiengericht dies genehmigt, kannst du alle Geschäfte die dieses Erwerbsgeschäft mit sich bringt schließen.

Allerdings weiß ich nicht ob das Familiengericht oft solche Genehmigungen erteil ... Und zweites würde ich für meinen Teil keinen Arbeitsvertrag mit einem 15jährigen schließen ...