Kann ich kurzfristige Beschäftigung schon früher kündigen?

3 Antworten

Ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag kann nicht ordentlich vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden, wenn dies nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag vereinbart wurde.

SSusanne1 
Fragesteller
 09.08.2021, 16:39

Ok danke

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Siehe in der minijob-zentrale.de unter -> Arbeitsrecht:

Gesetzliche Kündigungsfristen
Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist gilt sowohl für Sie als Arbeitgeber als auch für Ihren Minijobber.
Für die ersten drei Monate können Sie mit einer vorübergehenden Aushilfe eine kürzere Frist einzelvertraglich vereinbaren.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/08_kuendigungsschutz/node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

und was steht bezgl der Kündigungsfristen im Vertrag??