Kann ich kurzfristige Beschäftigung schon früher kündigen?
Hey ich hab arbeite bei einer Vermittlung von Servicekräften. Ich hsb ein Vertrag unterschrieben für mindestens 50 Stunden pro Monat auf 70 Arbeitsage. Ich arbeite auch ein bisschen mehr sogar 60 Stunden diesen Monat. Jedoch gefällt mir der Job net so weil der arbeitsweg sehr lang idt weil ich auch verschiedene events muss. Kann ich den Job schon ab 2 Monate kündigen? Wie funktioniert das mit 70 Arbeitstagen (bin noch Schüler aber volljährig)
3 Antworten
Ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag kann nicht ordentlich vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden, wenn dies nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag vereinbart wurde.
Siehe in der minijob-zentrale.de unter -> Arbeitsrecht:
Gesetzliche KündigungsfristenDie gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist gilt sowohl für Sie als Arbeitgeber als auch für Ihren Minijobber.
Für die ersten drei Monate können Sie mit einer vorübergehenden Aushilfe eine kürzere Frist einzelvertraglich vereinbaren.
Gruß siola55
und was steht bezgl der Kündigungsfristen im Vertrag??