Kann ich im Supermarkt die Verpackung stehen lassen?

11 Antworten

Habe ich das richtig verstanden, du willst die Produkte schon vor der Kasse aus den Verpackungen nehmen?

Das geht natürlich nicht. Zum einen sind die Waren bis zum Bezahlen Eigentum des Händlers und du bist nicht berechtigt irgendwelche Veränderungen an den Artikeln vorzunehmen. Zum anderen können die dann i.d.R. nicht mehr abkassiert werden, da die meisten Geschäfte heutzutage mit Scannerkassen arbeiten.

Und was wäre z.B. wenn du plötzlich feststellst, daß du deine Geldbörse vergessen hast. Dann bist du verpflichtet Schadenersatz für die nun nicht mehr verkaufsfähigen Waren zu leisten.

Nach dem Bezahlen kannst hingegen damit machen was du willst, da es nun dein Eigentum ist. Die Geschäfte haben sogar extra Behälter für Pappe/Papier, Kunststoff/Folie und Batterien oder Einwurfschlitze in den Packtischen.

Laut Verpackungsverordnung sind die Geschäfte sogar verpflichtet die Umverpackungen vom Verbraucher zurück zu nehmen. Diese Behälter sind nicht eine nett gemeinte Serviceleistung sondern Vorschrift.

§5 VerpackV

(1) Vertreiber, die Waren in Umverpackungen anbieten, sind verpflichtet, bei der Abgabe der Waren an Endverbraucher die Umverpackungen zu entfernen oder dem Endverbraucher in der Verkaufsstelle oder auf dem zur Verkaufsstelle gehörenden Gelände Gelegenheit zum Entfernen und zur unentgeltlichen Rückgabe der Umverpackung zu geben. Dies gilt nicht, wenn der Endverbraucher die Übergabe der Waren in der Umverpackung verlangt; in diesem Fall gelten die Vorschriften über die Rücknahme von Verkaufsverpackungen entsprechend.

(2) Soweit der Vertreiber die Umverpackung nicht selbst entfernt, muß er an der Kasse durch deutlich erkennbare und lesbare Schrifttafeln darauf hinweisen, daß der Endverbraucher in der Verkaufsstelle oder auf dem zur Verkaufsstelle gehörenden Gelände die Möglichkeit hat, die Umverpackungen von der erworbenen Ware zu entfernen und zurückzulassen.

(3) Der Vertreiber ist verpflichtet, in der Verkaufsstelle oder auf dem zur Verkaufsstelle gehörenden Gelände geeignete Sammelgefäße zur Aufnahme der Umverpackungen für den Endverbraucher gut sichtbar und gut zugänglich bereitzustellen. Dabei ist eine Getrennthaltung einzelner Wertstoffgruppen sicherzustellen, soweit dies ohne Kennzeichnung möglich ist. Der Vertreiber ist verpflichtet, Umverpackungen einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung zuzuführen. § 4 Abs. 2 gilt entsprechend.

Kann man machen. Vorausgesetzt es sind genug im Boot, denn dann kann keiner was dagegen machen, ohne einen Volksaufstand oä. auszulösen. Du musst dafür aber eine sehr gute Begründung haben damit es zu so einer Bewegung kommt. Müllvermeidung wäre so ein Argument das man für sodas nutzen kann oder die Termination des deutschen Staates. Zweiteres ist aber komplett völkerrechtswidrig und würde dich direkt zum Kriegsverbrecher machen. Also eine miese Nummer.

Hinter (!) der Kasse kannst Du sie stehen lassen - dafür sind auch die entsprechenden Abfallbehälter am Ausgang gedacht. Die sind meines Wissens in (fast) jedem Supermarkt vorhanden und genau für diese Verpackungen gedacht, die Du nicht mitnehmen willst. Ich glaube sie sind vorgeschrieben...

MainPowerSwitch  15.10.2011, 02:55

:P bei meinem örtlichen aldi,lidl, penny usw hab ich noch keinen gesehen da ist nach der kasse nur der ausgang

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du musst mit den verpackungen an die kasse denn sonst können sie doch garnicht eingescannt werden! nach dem kauf kannst du sie doch da lassen.

MfG

NACH dem Passieren der Kasse trifft man oft auf Auspacktische,

wo Umverpackungen hinterlassen werden können

IM Markt geht das NICHT....