Muss man Waren, die man im Supermarkt versehentlich kaputt macht, bezahlen?

23 Antworten

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Da die Meinungen hier deutlich auseinander gehen bzw. totaler Quatsch geschrieben wurde, jetzt mal eine richtige Antwort.

Entscheidend ist das Wort "versehentlich" in deiner Frage.

Rutscht einem Kunden beispielsweise einfach mal was aus der Hand oder nimmt er etwas aus dem Regal und der Nachbarartikel rutscht mit raus oder du kommt mit dem Wagen wo gegen und es fällt um oder heraus, so geht das zulasten des Händlers. Er kann dafür keinen Schadenersatz verlangen, da es weder fahrlässig noch absichtlich passiert ist.

Die Händler sind auch nicht gegen sowas versichert, da hier die Kosten viel höher wären als der Schaden. Es sind einfach einkalkulierte Abschriften bzw. Inventurverluste.

Fahrlässig ist es z.B. wenn jemand diverse Waren im Arm oder im Karton trägt anstatt sich einen Einkaufswagen oder -korb zu nehmen, da in diesem der Schaden vermeidbar gewesen wäre.

Wenn das Personal das sieht und den Kunden bittet, eben aus den gennten Gründen, einen Einkaufswagen zu nehmen, der Kunde weigert sich und ihm fällt dann etwas herunter, geht das schon in die Richtung Vorsatz, weil ihm bewusst war, daß es passieren kann wenn er sich keinen EKW nimmt.

Oder wenn ein Kunde z.B. eine Ware nicht zurück legt, sondern wirft (Tüte Bonbons platzt) oder sie so zurückstellt, daß es abzusehen ist, daß es herunterfällt (z.B. Regalkante oder irgendwelche Schrägen z.B. auf Kühltruhen).

Das gilt auch wenn der Kunde z.B. Frischfleisch nimmt und in einem normalen Regal oder Tiefkühltruhe wieder ablegt, dann hat er ihn vorsätzlich nichtverkaufsfähig gemacht.

Desweiteren gilt: Wenn dem Kunden vor der Kasse etwas herunter fällt, dann ist es das Problem des Händlers, wenn es danach runterfällt (nach dem Bezahlen) ist es das Problem des Kunden.

das kommt darauf an: wenn die Mitarbeiter des Supermarktes die Waren "gefährdet" aufstellen nicht, wenn es absolut dein Fehler war schon

  • jedoch sind da eigentlich alles Geschäfte kulant und verzichten auf die Bezahlung der Ware.

Falls doch mal jemand die Bezahlung verlangt, musst Du jedoch nur den Warenwert ersetzen - also den Einkaufspreis

Die großen Läden haben gegen sowas eine Versicherung bzw. sind es meist kleine Beträge, die nicht wehtund. Soweit ich weiß müssen die sich sogar versichern. Viele kleinere Läden haben diese entweder nocht oder versuchen doppelt zu kassieren (auch wenns ne böse Behauptung ist) - jedenfalls habe ich es da shon das eine oder andere Mal mitbekommen, dass jemand zur Kasse gebeten wurde.

sonnenlady  31.08.2010, 11:32

Auch die kleine Geschäft müssen eine Betriebshaftpflicht haben, die solche Schäden dann auch abdeckt.

Allerdings versuchen die Verkäufer/Inhaber dort oft aus Unwissenheit oder eben um den Aufwand nicht betreiben zu müssen, den Kunden abzukassieren. Unberechtigterweise.

Ich kann nur jedem raten, nicht zu zahlen. Die müssen dann nämlich nachweisen, dass man die Ware grob fahrlässig oder absichtlich geschrottet hat. Und dieser Nachweis ist in der Regel fast unmöglich. Schon allein deswegen, weil der Kunde das Recht hat, Ware auch in die Hand zu nehmen und da kann sie immer versehentlich zu Bruch gehen.

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Man sollte an der Kasse zumindest Bescheid sagen, damit die Überreste beseitigt werden können, eine Bezahlung wird mit Sicherheit nicht verlangt.

Mir ist mal eine Dose eingelegte Scampi´s (lecker ^^) runtergefallen und es gab eine ziemliche Sauerei. Selbst die musste ich nicht bezahlen obwohl die nicht wirklich billig sind.

Hab mich natürlich 1000 mal entschuldigt und so weiter.

Wenn es keine absicht war und es nichts teures war werden die nichts sagen. Denn die verlieren warscheinlich ein vielfaches mehr an Diebstählen. Es würde denen ja nichts bringen "ordentliche" Kunden zu vergraulen, denen ein missgeschick passiert ist.