Kann ich dafür angezeigt werden?

miezepussi  10.04.2024, 19:10

Warum sollte jemand den Schuh teurer kaufen?

rEalDarkDiamond 
Fragesteller
 11.04.2024, 18:37

Weil die dumm sind und die andere Anzeige nicht finden oder da meine einfach mehr auffällt und besser/seriöser wirkt

miezepussi  11.04.2024, 18:42

Blödsinn. Wenn ich nach "AAA" Suche. Werden mir alle "AAA"s angezeigt. Ich schaue mir dann das günstigste an.

rEalDarkDiamond 
Fragesteller
 11.04.2024, 19:02

Ja manche haben aber schlechtere Bilder. Von mir aus kannst du alle die mich an geschrieben blöd nennen wenn du so willst

6 Antworten

Grundsätzlich ist es nicht verboten, Ware zu kaufen und wieder zu verkaufen.

Verboten ist es aber beispielsweise, einfach fremde Bilder für die Anzeige zu nutzen. Wenn also der ursprüngliche Verkäufer die Schuhe fotografiert, Du dann dasselbe Bild auch in Deiner Anzeige verwendest, dann hast Du gegen das Urheber- und Nutzungsrecht verstoßen. Das kann teuer werden.

Und wenn Du das regelmäßig machst, dann liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, die Du anmelden und auf die Du ggfs. Steuern zahlen müsstest.

Persönlich finde ich Deine Idee aber ziemlich unklug.
Was machst du denn beispielsweise dann, wenn jemand bei Dir ein Paar Schuhe kauft, der ursprüngliche Anbieter die aber inzwischen verkauft hat und Du sie somit nicht mehr erwerben kannst?

Problematisch sehe ich es auch, wenn jemand Waren zum Kauf anbietet, die er gar nicht besitzt. Das kommt dem Betrug ziemlich nahe...

rEalDarkDiamond 
Fragesteller
 11.04.2024, 18:38

Naja also so sehr Betrug ist das ja auch nicht, es ist ja einfach Dropshopping + Wenn ich gesehen habe das die Original Anzeige gelöscht wurde habe ich auch meine gelöscht und habe auch ansich bevor eine Kunde den Schuh kaufen wollte die andere angeschrieben

0
26Sammy112  11.04.2024, 23:00
@rEalDarkDiamond

es ist ja einfach Dropshopping

Du meinst sicherlich Dropshipping... nein, das ist es nicht. Dropshipping bedeutet lediglich, dass ein Händler die Ware nicht selbst auf Lager hat, sondern auf den Warenbestand eines anderen (Hersteller, Großhändler, ...) zurückgreifen kann. Hierbei besteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Händler und dem Lieferanten.

Bei Dir ist es aber so, dass Du Ware zum Kauf anbietest, die Du (noch) gar nicht besitzt und bei der Du auch gar nicht sicher sein kann, dass Du diese überhaupt erwirbst und folglich weiterverkaufen kannst.

Wenn ich gesehen habe das die Original Anzeige gelöscht wurde habe ich auch meine gelöscht

Dennoch ist die Gefahr sehr groß, dass die Ware mittlerweile anderweitig verkauft wird. Denn 1.) ist nicht sicher, dass der ursprüngliche Verkäufer die Anzeige sofort löscht, 2.) wirst Du auch nicht 24/7/365 vor dem Computer sitzen und auf das Löschen einer Anzeige reagieren können und 3.) ist der Verkäufer ja nicht verpflichtet, an Dich zu verkaufen.

Fakt ist, dass Du mit dem Verkauf eines Artikels einen rechtswirksamen Vertrag mit Deinem Käufer eingehst von dem Du nicht weißt, ob Du diesen auch erfüllen kannst.

Zudem stellt sich die Frage, ob das, was Du tust, dann nicht sogar unter eine gewerbliche Tätigkeit fällt. Denn einer der Aspekte für gewerblichen Handel ist ja "Sie kaufen Artikel, um sie weiterzuverkaufen" - und das wäre bei Dir ja hundertprozentig erfüllt.

0
rEalDarkDiamond 
Fragesteller
 12.04.2024, 22:26
@26Sammy112

Ich kann schon nachdenken, natürlich habe ich immer mit dem Verkäufer kommuniziert ob der Schuh noch da ist und dann erst weiter gemacht

0

Das ist gewerbsmäßiges Handeln.

Besorge dir einen Gewerbeschein. Dazu benötigst du die Zustimmund deiner Eltern und die des Familiengerichts.

Ja er kann dich anschreiben.
ja er kann dich anzeigen.
er kann dich auch bei Kleinanzeigen melden.

Deine Idee ist grundsätzlich nicht verkehrt, aber hat den ein oder anderen Haken.

Er ist dem Dreiecksbetrug recht ähnlich,
und du behauptest mit der Kleinanzeige das du etwas zu verkaufen hast, nicht das du es vielleicht dann vom anderen kaufen wirst.

Was machst du wenn dir jemand per sofortkaufen das Teil bezahlt, du aber dann merkst das die andere Kleinanzeige geschlossen wurde, weil bereits verkauft?

rEalDarkDiamond 
Fragesteller
 11.04.2024, 18:40

Wenn der Schuh bei denen nicht angekommen wäre hätte ich denen das Geld sofort zurück geschickt! Ich Frage bei dem Originalen Verkäufer nach bevor ich der Person die mir schreibt sage das sie es kaufen kann

0

Das ist erstmal keine Straftat.

ABER: wenn jemand bezahlt und du dann nicht liefern kannst, könnte das als Betrug ausgelegt werden.

Außerdem könntest du theoretisch schadenersatzpflichtig werden.

Viel schlimmer ist aber dass du gar nicht voll geschäftsfähig bist! Damit verstößt du auf jeden Fall gegen die AGB von Kleinanzeigen.

Nein, ist keine Straftat. Wenn du denen die Ware dann nicht beschaffen kannst, weil der andere sie zb schon verkauft hat, berührt es Zivilrecht.

Aber so ist das erst mal gar nichts.