Kann ich bei einem Gymnasium auch ohne Q-Vermerk aufgenommen werden?

1 Antwort

Staatliche Gymnasien dürfen Dich ohne Q-Vermerk gar nicht nehmen. Deine Therapeutin kann keinen Einfluß auf die Notengebung ausüben.

Zur Orientierung für NRW gelten folgende Regeln:

Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

(1) Eine Schülerin oder ein Schüler der Hauptschule oder der Realschule erwirbt mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe und setzt die Schullaufbahn dort in der Einführungsphase fort, wenn ihre oder seine Leistungen in allen Fächern mindestens befriedigend sind. Ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch müssen durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden. Bis zu zwei ausreichende Leistungen und eine weitere ausreichende oder mangelhafte Leistung in der Gruppe der übrigen Fächer müssen durch jeweils mindestens gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden. Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden.

(2) Eine Schülerin oder ein Schüler der Realschule oder der Realschule in der Aufbauform mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe wird durch Beschluss der Abschlusskonferenz zum Besuch auch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe zugelassen, wenn

  1. sie oder er bis zum Ende der Klasse 10 am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen hat,

  2. die Leistungen die Anforderungen nach Absatz 1 übertreffen,

  3. die Abschlusskonferenz davon überzeugt ist, dass sie oder er auf Grund der gezeigten Leistungen erfolgreich am Unterricht in der Qualifikationsphase teilnehmen kann.

Du hast außerdem in NRW das Recht Klasse 10 einmal freiwillig zu wiederholen um Q-Vermerk noch zu erreichen, falls Du nur einen Abschluß ohne Q-Vermerk erreichst. Du kannst dafür auch auf eine andere Schule Deiner Schulform wechseln.

Schließlich bleibt Dir in NRW noch die Möglichkeit den Q-Vermerk auf einer einjährigen Berufsfachschule nachzuerwerben. Vermutlich wird man Dir dort aber die Höhere Berufsfachschule empfehlen; was Du aber auf keinen Fall tun solltest wenn Du das Vollabitur anstrebst !

Eine abgeschlosse Berufsausbildung schließlich (etwa nur zweijährig als Verkäufer) eröffnet Dir die Bildungsgänge in der Erwachsenenbildung (immer ab 18), wie z.B. Weiterbildungskolleg (führt zum Abitur !) oder Abendgymnasium. Q-Vermerk dort nicht mehr erforderlich !