Kann eine Wohnungsgenossenschaft eine schwangere Frau ablehnen? Es sind immer sogenannte,, Notfallwohnungen '' frei.!?
Nehmen wir an... Eine Wohnungsgenossenschaft hat freie Wohnungen... Darf sie die schwangere Person ablehnen... Wenn diese bereits in einer solchen Wohnung der Genossenschaft gelebt hat?
Mit welcher Begruendung?
Ok.... Frage beantwortet?!!!!!!!!! Keine weiteren notwendig!!!!!
6 Antworten
Ja das dürfen sie, der Vermieter entscheidet wen er nimmt und wen nicht, dabei ist es egal wer der Vermieter ist.
soweit ich weiß ja, jeder Vermieter darf sich seine Mieter aussuchen.
wie gesagt soweit ich weiß. Bin kein Anwalt um da über solche Feinheiten zu debattieren fehlt mir dann das Fachwissen
Jeder Vermieter sucht sich seine Mieter selbst aus ...... und Schwangere haben jetzt keine Sonderrechte.
Max. könnten Extrarechte bestehen bei Sozialwohnungnen .... Wohnungsbedarf und vorliegendem Dringlichkeitsschein.
sprich mit der Genossenschaftsverwaltung über deine Lage. Wenn du alle Papiere beibringen und die Genossenschaftsanteile bezahlen kannst, dann dürften eigentlich keine Probleme auftreten.
Wieso sollten sie das nicht dürfen? Schwangere haben kein Vorrecht und auch eine Genossenschaft kann Gründe zum Ablehnen haben
Mieterin hat sich vorher nicht genug benommen beispielsweise, schlechte Erfahrungen mit ihr, anderer Interessent hat in ihren Augen Vorrang
Aber Wohnungsgenossenschaften sind nicht doch auch Hilfseinrichtungen?