Kann ein Kontrolleur nach dem Abhauen mir noch eine Strafe zuschicken oder die Staatsanwaltschaft einstellen?
Hallo,
ein Freund von mir ist mit der Bahn gefahren und wurde dann kontrolliert. Seine Karte war anscheind nicht mehr gültig. Der Kontrolleur wollte die Personalien, aber er verweigerte dies und ist dann abgehauen. Der Kontrolleur rief dann hinterher "das würde ich nicht tun. Das geht an die Staatsanwaltschaft.".
Da es aber eine Abo-Karte war, die der kontrolliert hat, hat er den Namen auf dem Scangerät wahrscheinlich sehen können. Kann da noch was passieren?
Um es etwas zu verleugnen, hat er seine Bahnkarte daraufhin sperren lassen, damit es so wirkt, als hätte ein fremder versucht, mit dem Ticket zu fahren.
Kann der Kontrolleur die Staatsanwaltschaft einstellen??
3 Antworten
Klar. Es ist auch gar nicht unauffällig, seine abgelaufene Fahrkarte sperren zu lassen. Da kommt also noch das "Vortäuschen einer Straftat" dazu.
Die Karte war nicht abgelaufen. Sie war in dem Bereich wo er gefahren ist einfach nicht gültig.
Charakterlos. Feige. Helfen wir es gar nichts. Es wird neben dem erhöhten Beförderungsentgelt eine Anzeige geben.
StGB § 265a Erschleichen von Leistungen(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft [...].
Ja kann er und muss er sogar. Er hat ja alle Daten. Und die Sperre direkt danach ist ja nuuuull auffällig.