Willkür eines Kontrolleurs
Hallo Leute,
ich hab folgendes Problem: neulich sind mein Freund und ich vom Hauptbahnhof aus in die Bahn gestiegen, haben einen schweren Koffer abgestellt und wollten dann ein Viererticket stempeln. Mein Freund ist in Richtung Ticketentwerter gegangen und wollte stempeln. Dann hat ein Mann ihm sein Viererticket aus der Hand gerissen und hat gesagt wir würden ja Schwarzfahren, obwohl wir nur den Koffer hingestellt haben und dann stempeln wollten. Dieser hat sich dann als Kontrolleur vorgestellt und man konnte mit dem nicht reden. Es ist sogar so, dass ich bei diesem Vorfall doppelt gestempelt habe, weil der Kontrolleur meinen Freund nicht ließ. Der Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung von dem Kontrolleur und das Viererticket, dass ich danach abgestempelt habe, haben denselben Zeitpunkt. Eine Frau mit Kinderwagen hatte dassselbe Problem, da sie erst ihren Kinderwagen sichern musste und auch dann abstempeln wollte. Dann kam die Polizei, weil wir nicht für etwas aufkommen wollten, was wir nicht getan haben. Doch die Polizei hat nur unsere Personalien an den Kontrolleur weitergeleitet und wollte nichts über den Vorfall wissen. Als die Polizei weg war, kamen zwei andere Kontrolleure in Zivilkleidung dazu und haben sich mit diesem Kontrolleur darüber unterhalten, wie viele Schwarzfahrer sie erwischt hätten. Wir waren bei dem Bahnunternehmen und wollten diese Situation klären, diese haben uns jedoch auf eine Adresse verwiesen wo wir diesen Vorfall schildern sollten und diese würden sich dann darum kümmern. Wir haben einen Brief geschrieben mit dem was passiert ist, haben auch die Zahlungsaufforderungen und unsere Tickets gescannt, um zu beweisen, dass wir zu dem Zeitpunkt ein Ticket gehabt haben. Der Kontrolleur hat alleine kontrolliert und hat unsere Ticketnummern nicht einmal notiert und hat auch nur diejenigen kontrolliert, die ihm nicht ausweichen konnten (Koffer, Kinderwagen). Zurück kam ein Brief, in dem es heißt der Kontrolleur hätte richtig gehandelt und erklärt wurde, wie man richtig ein Ticket entwertet. Die AGBs wären eindeutig dazu und da jeder Schwarzfahrer gleich behandelt wird, müssen wir den vollen Betrag innerhalb 8 Tagen bezahlen, ansonsten würde dies über ein Inkasssounternehmen gehen und dementsprechend teuer. Anscheinend haben die sich unser Schreiben nicht einmal durchgelesen.
Was sollen wir jetzt tun, da wir keinen Fehler begangen haben? Lohnt es sich weiterzumachen? Wie schauen unsere Aussichten aus?
4 Antworten
Hi Malex1990, ich habe jetzt ein ähnliches Problem, das mir sogar den Schlaf raubt. Wie ist es in deinem Fall ausgegangen? Hattest du nie Bedenken, dass es sich irgendwie anders ausarten könnte und der Kontrolleur dich wegen Beleidigung oder sonst etwas verklagen könnte? Wie hoch schätzt du, ist in meinem Fall die Erfolgschance?
Sorry, dass ich dich plötzlich mit meiner Bitte überrasche, aber das Verhalten des Kontrolleurs hat mich wirklich gekränkt. Es war offensichtliches Unrecht, aber ich konnte nichts tun, während er den Strafzettel ausgefüllt und ihn mir aufgedrückt hat. So viel Machtlosigkeit muss ich erst einmal verarbeiten. Er müsste doch irgendwie ein „Ass" im Ärmel haben, wenn er sich so offensichtlich unfair verhält? Es wäre schön, wenn du mir einen Tipp geben könntest.
Liebe Grüße
- ein widerspruch führt nicht automatisch zu einer Gv. 2. hol die einen beratungskostenhilfeschein vom gericht-einige anwälte machen das für dich- und 3. sollte es trotzdem eine verhandlung geben dann beantragst du prozeßkostenhilfe-macht auch der anwalt-nehme einen mit fachbereich zivilrecht.viel glück.
Ich würde einfach nochmal Widerspruch einlegen. Solange ihr der Zahlung schriftlich widersprecht, ruht diese, ihr habt also nicht zu befürchten, dass da irgendwelche Mehrkosten auf euch zukommen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann find ich diese Vorgehensweise auch etwas seltsam.
Die sind auch nicht besonders kooperativ. Ich hatte "Streit" mit einem Kontrolleur, der mir zu Unrecht 40 Euro fürs Schwarzfahren abknöpfen wollte und habe sechs (!) Monate auf eine Antwort gewartet, in der man sich nicht mal entschuldigt hat, sondern das Ganze auch noch als Kulanz abgetan hat.
Wenn ihr auf Nummer Sicher gehen wollt, dann müsst ihr euch einen Anwalt suchen.
Auf AGB kann sich der Verkehrsbetrieb mMn nicht berufen, die müssten an jedem Zugang zu einer Haltestelle gut sichtbar bekannt gemacht werden.
Wenn die räumlichen Verhältnisse das Verhalten erforderlich gemacht haben, wie Ihr es dann durchgeführt habt., kann der Verkehrsbetrieb das Schwarzfahren nicht nachweisen.
Gehe zu Deiner Lokalzeitung: Die rufen den Pressesprecher an. Dem ist das sicher peinlich und er schafft die Sache aus der Welt. Muss er ja, denn wenn nicht hat er am nächsten Tag einen fetten Artikel in der Zeitung.
Normalerweise helfen Euch die Redakteure in solchen Fällen.
Aber ein Widerspruch führt doch dann zu einem Gerichtsverfahren oder nicht?? Bin mir halt sicher das wir hier in der "dunkel-grauen Zone" sind, die vermutlich nicht mehr von den AGBs abgedeckt werden. Kann mir aber gleichzeitig keinen Anwalt leisten.