Willkür eines Kontrolleurs

4 Antworten

Hi Malex1990, ich habe jetzt ein ähnliches Problem, das mir sogar den Schlaf raubt. Wie ist es in deinem Fall ausgegangen? Hattest du nie Bedenken, dass es sich irgendwie anders ausarten könnte und der Kontrolleur dich wegen Beleidigung oder sonst etwas verklagen könnte? Wie hoch schätzt du, ist in meinem Fall die Erfolgschance? 

Sorry, dass ich dich plötzlich mit meiner Bitte überrasche, aber das Verhalten des Kontrolleurs hat mich wirklich gekränkt. Es war offensichtliches Unrecht, aber ich konnte nichts tun, während er den Strafzettel ausgefüllt und ihn mir aufgedrückt hat. So viel Machtlosigkeit muss ich erst einmal verarbeiten. Er müsste doch irgendwie ein „Ass" im Ärmel haben, wenn er sich so offensichtlich unfair verhält? Es wäre schön, wenn du mir einen Tipp geben könntest.
Liebe Grüße

  1. ein widerspruch führt nicht automatisch zu einer Gv. 2. hol die einen beratungskostenhilfeschein vom gericht-einige anwälte machen das für dich- und 3. sollte es trotzdem eine verhandlung geben dann beantragst du prozeßkostenhilfe-macht auch der anwalt-nehme einen mit fachbereich zivilrecht.viel glück.

Ich würde einfach nochmal Widerspruch einlegen. Solange ihr der Zahlung schriftlich widersprecht, ruht diese, ihr habt also nicht zu befürchten, dass da irgendwelche Mehrkosten auf euch zukommen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann find ich diese Vorgehensweise auch etwas seltsam.

Die sind auch nicht besonders kooperativ. Ich hatte "Streit" mit einem Kontrolleur, der mir zu Unrecht 40 Euro fürs Schwarzfahren abknöpfen wollte und habe sechs (!) Monate auf eine Antwort gewartet, in der man sich nicht mal entschuldigt hat, sondern das Ganze auch noch als Kulanz abgetan hat.

Wenn ihr auf Nummer Sicher gehen wollt, dann müsst ihr euch einen Anwalt suchen.

Malex1990 
Fragesteller
 11.09.2011, 15:19

Aber ein Widerspruch führt doch dann zu einem Gerichtsverfahren oder nicht?? Bin mir halt sicher das wir hier in der "dunkel-grauen Zone" sind, die vermutlich nicht mehr von den AGBs abgedeckt werden. Kann mir aber gleichzeitig keinen Anwalt leisten.

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Mikkey  11.09.2011, 15:47
@Malex1990

Auf AGB kann sich der Verkehrsbetrieb mMn nicht berufen, die müssten an jedem Zugang zu einer Haltestelle gut sichtbar bekannt gemacht werden.

Wenn die räumlichen Verhältnisse das Verhalten erforderlich gemacht haben, wie Ihr es dann durchgeführt habt., kann der Verkehrsbetrieb das Schwarzfahren nicht nachweisen.

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Gehe zu Deiner Lokalzeitung: Die rufen den Pressesprecher an. Dem ist das sicher peinlich und er schafft die Sache aus der Welt. Muss er ja, denn wenn nicht hat er am nächsten Tag einen fetten Artikel in der Zeitung.

Normalerweise helfen Euch die Redakteure in solchen Fällen.