Kann die Bahn mir ein Bußgeld erteilen, nur weil der Name im Bayernticket nicht eingetragen ist?
Mir wollte der Schaffner schon 2x 40 € Bußgeld erteilen, nur weil mein Name im Bayernticket nicht eingetragen war. Aber kann die Bahn denn überhaupt von den Fahrgästen verlangen, einen Kugelschreiber mit sich zu führen?
5 Antworten
Aber kann die Bahn denn überhaupt von den Fahrgästen verlangen, einen Kugelschreiber mit sich zu führen? wieso mitführen ?? du musst dafür sorgen das du das VORHER machst. die müssen ja verhindern das das Ticket durch mehrere Hände geht. Aber wenn man immer schön freundlich bleibt und das dann einsieht und den namen dann halt sofort einträgt sollte das passen.
Mit dem Kauf aktzeptierst du die:
"Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte
der Aktionsangebote Bayern-Ticket und Bayern-Ticket Single
Gültig ab 12.12.2010"
Hier steht unter Ziffer 3.4:
"Ein Bayern-Ticket/Bayern-Ticket Single ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen
Feldern des Tickets Geltungstag, Name und Vorname des Inhabers eingetragen
sind."
Mit dem Kauf akzeptierst du die Bedingungen (PUNKT AUS FERTIG). Da gibt es keine weitere Diskussionen mehr..... Das ist so.... ;) Anhalphabeten dürfen drei Kreuze machen, hört sich witzig an, ist aber auch so.... ;)
Die Geschäftsbedingungen stehen aber nicht auf jedem Automaten! Ich denke schon, dass sich die Bahn mit dieser Haltung in einer Grauzone bewegt.
Mit dem Kauf akzeptiert man die Bedingungen. Man kann (muss) die Bedingungen vorher einsehen, so wie mit jedem Vertrag (eigentlich). Ich gebe dir aber Recht, was die Kulanz betrifft..... Hier sollte im Einzelfall entschieden werden. Der Grundsatz ist aber (leider oder auch nicht) so !
die agb´s stehen an JEDEM Bahnhof und neben JEDEM ticketautomaten. ausserdem steht da drinne das du die schon bei betretten der Bahnanlage aktezpierst.
@Jimbo23: Danke für die Unterstützung ;)
@Lukas1990: hier noch ein interessanter Bericht für dich:
<a href="http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/geld-und-leben/geld-und-leben-wirtschaftsmagazin-geld-bayernticket-ID1269868003398.xml" target="_blank">http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/geld-und-leben/geld-und-leben-wirtschaftsmagazin-geld-bayernticket-ID1269868003398.xml</a>
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Auf dem Ticket steht eindeutig drauf, dass dieses nur gültig ist, wenn es mit Vor- und Zuname vollständig ausgefüllt ist.
Wie der Kunde dies anstellt, dürfte nicht das Problem der Bahn sein. Jedem erwachsenen Menschen ist zuzumuten, dass er sich um einen Stift bemüht, sofern er keinen dabei hat.
Weißt Du es oder kommt Deine Antwort rein aus dem Gutdünken? Meine Frage wäre doch mal eine gute Frage für "Einspruch- die Show der Rechtsirrtümer" bei RTL:)
Wenn man direkt freundlich dem Schaffner vorgreift und ihn nach einem Stift fragt isses kein Problem. ;-)
Du kannst dein Namen vorher eintragen.
Ohne Kugelschreiber kann ich das nicht. Und außerdem frage ich mich wozu der Name eigentlich gut sein soll, da der Name sowieso NIEMALS kontrolliert wird!
das ist dafür gut das du das ticket nicht weitergeben kannst und wenn mal einer kommt der nen ausweis haben will und da stehtn anderer name drinn biste wegen betrug dran so einfach is die sache
Ich bin aber der Meinung, dass es nicht jedem Fahrgast zuzumuten ist, einen Kugelschreiber mit sich zu führen. Wenn neben den Fahrkartenautomaten ein Kugelschreiber wäre oder (noch besser) man gleich am Display aufgefordert wird, seinen Namen in die Tastatur zu schreiben, wäre das sicher was anderes. Und wie ist das eigentlich mit Analphabeten?