Kann das gefährlich werden wenn man mehrere Accounts erstellt bei ebay und mitbietet wenn man höchstbietender ist und nicht bezahlt?

6 Antworten

eBay ist kein Kinderkaufmannsladen, hier werden rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB abgeschlossen.

Die Sache ist also eigentlich ganz einfach:

Bei einem gewerblichen Verkäufer kannst Du widerrufen, und zwar auch vor der Bezahlung; und wie das funktioniert, steht in dessen Widerrufsbelehrung.

Bei einem privaten Verkäufer musst Du bezahlen, und der private Verkäufer kann die Bezahlung übrigens auch erfolgreich einklagen.

Klicken: Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?

Hallo fehler999366,

das Phänomen "Spaßbieter" ist so alt wie eBay selbst, und in allen derartigen Fällen haben die Verkäufer recht bekommen: In dem Moment, wo Du ein Gebot abgibst, gibst Du eine verbindliche rechtswirksame Willenserklärung gem. Kaufvertragsrecht des BGB ab, den Artikel zum Preis Deines Höchstgebots kaufen zu wollen.

Wenn die Auktion mit diesem Gebot beendet wird – oder auch wenn der Verkäufer die Auktion bei diesem Höchstgebotsstand vorzeitig abbricht (!), weil er evtl. befürchtet, dass ein hohes Gebot nur Spaß ist und zurückgenommen werden könnte (Phänomen "Gebotsabschirmung", auch hinlänglich bekannt) – entsteht ein rechtswirksamer Kaufvertrag und Du bist zahlungspflichtig zum Betrag dieses Höchstgebots, mit allen Konsequenzen.

Wenn Du nicht bezahlst, dann kann der Verkäufer Dir eine Frist setzen, Mahngebühren und Verzugszinsen geltend machen, einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken und Dir letztendlich den Gerichtsvollzieher schicken und Eigentum von Dir pfänden lassen.

Er könnte sich auch entscheiden, die Auktion bei eBay wegen eines nicht bezahlten Artikels zu melden und sie annulieren zu lassen; dann kann er den Artikel neu einstellen – und wenn er dann weniger bekommt als Du geboten hast, dann bist Du verpflichtet, den Differenzbetrag zu bezahlen, der ihm deswegen entgangen ist. Und dann wieder dasselbe Spiel: Frist setzen, Mahngebühren und Verzugszinsen, gerichtlicher Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher Pfändung.

Dass Du damit auch bei eBay auffallen und eine Sperrung Deiner selbst und all Deiner Accounts riskieren würdest – denn das Mitbieten auf einen Artikel unter mehreren Accounts, rein um den Preis zu treiben, verstößt gegen die eBay-AGB (nicht nur, wenn es der Verkäufer selber macht) – kommt obendrein noch dazu.

Ausnahmen werden höchst streng geregelt und nur da als berechtigt gesehen, wo es sich um einen offensichtlichen Irrtum handelt, also wenn Du z.B. 20,00 eingeben wolltest, aber kein Komma gemacht hast und Dein Gebot stattdessen 2000 Euro lautet und selbst der Dümmste einsieht, dass Du niemand für so einen Artikel 2000 Euro bieten würde.

Am Ende hängt es immer davon ab, um was es geht und wie hoch der Verlust des Verkäufers wäre. Wenn's am Ende um 2 Euro geht, wird es kaum einem Verkäufer den Aufwand wert sein. Aber in dem Moment, wo es auch nur ein bisschen hochwertiger ist, versteht da keiner einen Spaß und musst Du damit rechnen, dass tatsächlich alle Register gezogen werden.

Oder kurz gesagt: Das wäre eine ganz dumme Idee, das kann Dich richtig viel Geld kosten und Dir riesige Scherereien bringen - vor allem, wenn dann auffliegen würde, dass Du das vorsätzlich gemacht hast; da könnte dann auch noch eine Strafanzeige wegen Betrugs mit entsprechender Strafe rausspringen - auch Betrügereien sind bei eBay ein Phänomen, das so alt ist wie die Plattform selbst; auch da gibt es längst hinlänglich obergerichtliche Rechtssprechung.

Du kannst ja einfach mal mit den Begriffen "eBay, Spaßbieter, Gebotsabschirmung oder eBay-Betrug" im Internet suchen, da findest Du eine Fülle abschreckender Beispiele ... .

Liebe Grüße 🙂

Du kannst als Person von ebay bei ebay gesperrt werden. ebay setzt solche Sperren auch unter Zuhilfenahme von strafbewehren Unterlassungserklärungen durch.

Ja das kann es ,ist auch nicht schön,wenn man sowas macht.

diese preistreiberei ist schlicht und ergreifend betrug, nennt sich im Englischen shill bidding.