Kann das Bußgeld rauszögert werden damit ich mehr zahlen muss?

5 Antworten

  1. Ja, ist schon noch mit zu rechnen. Kann schon sein das es mal etwas länger dauert. Ist aber auch nicht auszuschließen, dass du Glück hast
  2. Keine Sorge, es gelten die Bußgelder zum Zeitpunkt des Verstoßes
  3. Man man den grundsätzlich nicht zurück schicken, da du dass recht hast zu den Anschuldigungen zu schweigen. Anders natürlich, wenn wer anders beschuldigt ist und man da kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.
Ab Ende September sollen ja die neuen Bußgelder kommen, kann ich dann anhand dieser bestraft werden oder kann ich nur nach den alten bestraft werden da ich nicht geblitzt wurde als die neuen Bußgelder galten.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Tat gültige Bußgeldkatalog.

Kommt da überhaupt noch etwas.

Würd ich von ausgehen, verjährt ist das ja noch nicht.

Ab Ende September sollen ja die neuen Bußgelder kommen, kann ich dann anhand dieser bestraft werden

Nein, es gilt der Bußgeldsatz am Tattag.

Hätte ich den Anhörungsbogen zurückschicken müssen

Dazu bist du nicht verpflichtet. Du kannst dich zum Vorwurf äussern, musst es aber nicht.

  1. Sehr wahrscheinlich.
  2. Nein, es zählt die Rechtslage zum Zeitpunkt des Vergehens.
  3. Du bist nicht verpflichtet in irgendeiner Weise die Behörden dabei zu unterstützen Dir ein Bussgeld aufzubrummen.

Ist nicht mit dem Anhörungsbogen auch das Foto und der Bußgeldbesxheid gekommen? War bei mir so.


PatrickLassan  03.07.2021, 18:37

Erst Anhörungsbogen, dann Bußgeldbescheid. Beides zugleich ergibt keinen Sinn, oder?

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marcelgr  03.07.2021, 20:15
@PatrickLassan

Warum das keinen Sinn machen sollte. Das Bußgeld kommt immer zusammen mit dem Anhörungsbogen

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PatrickLassan  03.07.2021, 20:16
@marcelgr

Nein. Man bekommt entweder erst einen Anhörungsbogen, den man zurückschicken kann oder auch nicht, und erst dann einen Bußgeldbescheid, oder man bekommt gleich einen Bußgeldbescheid.

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