Kann darf man ein hausverbot...
per sms oder email aussprechen..ist das rechtsgültig?
9 Antworten
Wenn jemand das Hausrecht hat und dir Hausverbot erteilen will, kann er das machen, wie er möchte. Kann auch einfach einen Zettel an die Tür hängen. Geht alles.
In der Regel wird Hausverbot aber persönlich ausgesprochen - direkt zu dem Zeitpunkt, an dem man Anlass dafür gibt.
Würde mal pauschal nein sagen, auch wenn mir solche Fälle persönlich nicht bekannt sind. Könnte als "nicht empfangen" beanstandet werden bwz. durch eine dritte "Partei" aufgerufen und dann gelöscht, ähnliches gilt für mails. Immer am besten persönlich und unter Zeugen.
Wie das verbot übermittelt wird ist egal. Wenn man es schriftlich macht kann der ja auch sagen er hätte den Brif nicht bekommen und das gleiche gilt bei mündlich. Es gibt keine regelung dafür.
wieso sollte dies jemand per sms oder email machen?! ein hausverbot wird normalerweise nach einem fehlverhalten ausgesprochen....
Der Zugang des Hausverbots ist in dieser Weise nicht rechtssicher nachweisbar.
Ein Hausverbot spricht man nie nur mündlich aus, wenn man in der Lage ist, die Adresse des Betreffenden in Erfahrung zu bringen. Und bei der e-Mail entsteht das Problem des Nachweises, ob die überhaupt von jemandem verschickt wurde, der das Hausrecht inne hat.
Sicherer als wenn man es mündlich macht, ohne Zeugen. Ne email ist ja nach zuweißen.