Kanalanschluß?
Möchte auf meinem Bauplatz ein Haus bauen wo ich schon vor Jahren einen hohen Geldbetrag an die Gemeinde für die Erneuerung der Kläranlage gezahlt. habe.Jetzt haben wir festgestellt das ein Anschluß des Kanals nur an den Kanal der über das Nachbargrundstück läuft möglich ist. Haben wir ein Recht darauf oder kann er es verweigern?
2 Antworten
Hallo,
damit dein Bauplatz bebaut werden kann, musst du die Auflagen der Baugenehmigung erfüllen. Dazu gehört auch der Kanalanschluss.
Wenn der nicht unmittelbar an der Straße möglich ist, wird die Bauaufsichtsbehörde dafür eine "Baulasteintragung" fordern. Das ist eine öffentlichrechtliche Sicherung außerhalb des Grundbuchs und kann nur mit Zustimmung der Bauaufsicht wieder gelöscht werden.
Eine Eintragung im Grundbuch ist dagegen privatrechtlich und kann durch die Beteiligten wieder gelöscht werden.
Normalerweise müßte dir das Grundbuchamt Auskunft geben können wie dein Grundstück an die Kanalisation angeschlossen werden kann. Irgendwer muss ein Vermerkt für ein Wegerecht haben.