Kanalanschluß?

2 Antworten

Hallo,

damit dein Bauplatz bebaut werden kann, musst du die Auflagen der Baugenehmigung erfüllen. Dazu gehört auch der Kanalanschluss.

Wenn der nicht unmittelbar an der Straße möglich ist, wird die Bauaufsichtsbehörde dafür eine "Baulasteintragung" fordern. Das ist eine öffentlichrechtliche Sicherung außerhalb des Grundbuchs und kann nur mit Zustimmung der Bauaufsicht wieder gelöscht werden.

Eine Eintragung im Grundbuch ist dagegen privatrechtlich und kann durch die Beteiligten wieder gelöscht werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Normalerweise müßte dir das Grundbuchamt Auskunft geben können wie dein Grundstück an die Kanalisation angeschlossen werden kann. Irgendwer muss ein Vermerkt für ein Wegerecht haben.