Kabelfernsehen im 2-Familien-Haus: Was muss jede Partei zahlen?

7 Antworten

Hallo nochmal,

dürfen die Männer von Kabeldeutschland denn einfach an meine Steckdose und da irgendetwas machen?? Passt da denn jetzt überhaupt noch ein stecker von einem DVB-T gerät oder der gleichen? Zumal ich gar nicht weiß was die an der Steckdose gemacht haben und ob die das überhaupt dürfen!? Weiß das einer vielleicht ob das rechtens ist und ob da noch ein Stecker von einem DVB-T Gerät dann passt?? Da ich mich jetzt noch nicht entschieden habe ob ich über DVB-T schaue oder über Satteliten Schüssel!

LG Sternken

Ja, mußt Du. Du zahlst nicht für den Anschluß des Hauses, sondern für den in der Wohnung.

Jede Wohnung die Kabelanschluß hat bezahlt selbst. Egal ob 2, 6 oder 12 Wohnungen

Zahlen musst Du nur, wenn du einen Vertrag mit Kabel Deutschland abschließt. Ob Ihr in der Wohnung wirklich einen funktionierenden Anschluss habt, ist egal.

Kabelgebühren werden vom Vermieter erhoben, und auf die Zahl der Mieter verteilt. Es ist bei dir ein Anschluss, mit 2 Teilnehmern. Du müsstest also die Hälfte der Gebühren an den Vermieter zahlen, nicht an Kabel Deutschland.

Danmit kann man dann das Grundangebot von Kabel Deutschland empfangen.

Die Extra-Pakete zahlt jeder selber.