Jugendschutzgesetz, Ausgang wie lange?

2 Antworten

Das Jugendschutzgesetz enthält keine Bestimmungen dazu, wie lange sich Kinder und Jugendliche draußen aufhalten dürfen. Sie können also gemeinsam mit Ihrem Kind bestimmen, wie lange es abends unterwegs sein oder bei einem Fest aufbleiben darf. Das Jugendschutzgesetz beschränkt nur den Aufenthalt an bestimmten öffentlichen Orten wie zum Beispiel Gaststätten oder Diskotheken.

https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/kinder-jugendliche/kinder-jugendschutz/wie-lange-darf-mein-kind-abends-draussen-bleiben--125848

Der muttizettel ist offiziell wertlos. Manche akzeptieren es dennoch, bestand hat er keinen.

Alleine darfst du bis 24 Uhr draußen bleiben (inkl. Heimweg!), mit Elternteil unbegrenzt.


Stadewaeldchen  13.06.2022, 20:52
Alleine darfst du bis 24 Uhr draußen bleiben

Falsch. Eine gesetzliche Bestimmung dazu gibt es nicht. Kinder und Jugendliche dürfen so lange alleine draussen bleiben wie es die Eltern erlauben.

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