Jugendschutzgesetz, Ausgang wie lange?
Hallo, :)
wie lange darf ein Jugendlicher im Alter von 17 Jahren sich auf einer Kirmes aufhalten? Mit und auch ohne Muttizettel? Was ist wenn ein Elternteil mit auf der Veranstaltung ist?
LG
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Familienleben & Konflikte
Das Jugendschutzgesetz enthält keine Bestimmungen dazu, wie lange sich Kinder und Jugendliche draußen aufhalten dürfen. Sie können also gemeinsam mit Ihrem Kind bestimmen, wie lange es abends unterwegs sein oder bei einem Fest aufbleiben darf. Das Jugendschutzgesetz beschränkt nur den Aufenthalt an bestimmten öffentlichen Orten wie zum Beispiel Gaststätten oder Diskotheken.
Der muttizettel ist offiziell wertlos. Manche akzeptieren es dennoch, bestand hat er keinen.
Alleine darfst du bis 24 Uhr draußen bleiben (inkl. Heimweg!), mit Elternteil unbegrenzt.
Alleine darfst du bis 24 Uhr draußen bleiben
Falsch. Eine gesetzliche Bestimmung dazu gibt es nicht. Kinder und Jugendliche dürfen so lange alleine draussen bleiben wie es die Eltern erlauben.