Jugendamt wegen filme ab 18?
Guten Morgen! Ich bringe heute meine dvds mit in die schule weil wir ein film gucken, 2 davon sind ab 16 und 2 andere sind ab 18 (der eine ist leider auf english war ein fehl kauf) der rest ist ab 12, kann mein lehrer deswegen das jugendamt oder so schicken weil ich sowas habe, ich bin 15
7 Antworten
Das Jugendamt wird er vermutlich nicht rufen allerdings wird und kann er die Filme einkassieren, entweder kriegst du die am Ende des Schultages wieder oder deine lieben Eltern werden antraben dürfen und dürfen sich einen netten Vortrag anhören.
Weil es noch immer einen Unterschied gibt zwischen Zuhause und in der Schule mein lieber, da hat der Lehrer immer noch auf alle zu achten und kann somit auch die DVDs einkassieren auch wenn dir das nicht in den Kram passen sollte, damit überschreitet der Lehrer absolut nicht seine Kompetenz.
Der Lehrer darf eine Verwarnung aussprechen und fordern, dass er die Scheiben im ranzen lässt, das ist vollkommen richtig.
Und die Kompetenzen meinte ich eher Richtung Vortrag mir als Vater gegenüber, wenn mein Kind solche Dinge dabei hat. er darf ja gerne seine persönliche Meinung dazu äußern, wie es es findet, dass ich meinem 15jährigen Kind Filme ab 16/18 erlaube. Dann war es das allerdings auch.
Wenn deine Eltern dir erlaubt haben die zu haben darfst du sie auch haben.
Und ich denke mal nicht dass der Lehrer wirklich irgendwas tut, nur weil ein paar Filme ab 18 sind.
gegen haben kann er nix machen, wenn du filme ab 16 oder 18 leuten zuführst, die nicht 16 oder 18 sind, machst du dich strafbar
auch wenn du 15 bist
ist mir passiert
wenn du die filme dem volljährigen lehrer gibst und er zeigt sie, ist es nicht dein problem
du darfst sie nicht kindern geben
nix jugendamt, das ist eine straftat, du wirst dafür bestraft
wenn du filme ab 16 oder 18 leuten gibst, die keine 16 oder 18 sind
du wirst dann wie ein verkäufer bestraft, der zb alk an kinder verkauft
du gibst kindern waren, die sie nicht haben dürfen, das ist strafbar
wenn du den film einem 18 jährigen gibst, bist du nicht mehr dafür verantwortlich, was er damit macht
wir gucken die filme ab 16 und 18 auch nicht die sind halt nur in meiner sammlung dabei(cd mappe)
Mach ich nicht, also was wäre das schlimmste was passieren könnte?
und du kennst dich damit aus? also kann nichts passieren wenn ich sie keinem gebe?
eigentlich nicht, aber lass sie halt zu hause
du darfst sie nach schulordnung wahrscheinlich gar nicht mitbringen
bin schon unterwegs ich packe sie aber nach hinten also wo er sie eigentlich nicht findet
wird schon nix passieren
ist auch kindergarten, selbst wenn du deshalb verurteilt würdest, wären das 5 sozialstunden oder so
meine mutter KILLT mich!!!!!! wenn es so kommt
Es ist keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit gemäß JuSchG. Nichts davon steht im StGB.
doch, es ist eine straftat
es ist ein verstoß gegen das jugenschutzgesetz
du machts kindern inhalte zugänglich, die nicht für ihr alter geeignet sind
ist eine straftat
wie alk an kinder zu verkaufen, ist genau das gleiche
Dann informier dich bitte mal, was Straftaten sind und lies §28 JuSchG, dann reden wir weiter. Nicht jeder Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz ist eine Straftat.
ihr dürft zu Hause Filme ab 18 schauen und deine Eltern dürfen dir die auch erlauben. Das Jugendamt darf er nur rufen, wenn er schädigendes Verhalten bei dir feststellt.
Das einzige was passieren wird, Filme FSK 16 und 18 werden von dem Lehrer einkassiert. Deine Eltern werden informiert, damit sie die Filme abholen können. Das Jugendamt wird dafür nicht angerufen.
Auf welcher Grundlage darf der Lehrer die DVD einkassieren? Und den netten Vortrag höre ich mir gern an, um zu schauen, Ob Lehrer ihre Kompetenzen kennen 😉