Judikative, Exekutive, Legislative - Machtverteilung?

Das bild - (Schule, Politik, Geschichte) Das gehört auch dazu - (Schule, Politik, Geschichte)

5 Antworten

Auf dem Schaubild sieht es aus, als würde hier die meiste Macht von der Exekutiven ausgehen, weil sie die anderen beiden Bereiche beeinflussen konnte.

Das ist die Weimarer Reichsverfassung:

  • Chef im Ring ist der Reichspräsident: alle Pfeile gehen von ihm weg, d. h. er kann in alle anderen Bereiche eingreifen
  • er kann z. B. den Reichstag (Legislative) auflösen und ernennt die Richter der Reichsgerichte.
  • außerdem bestimmt er über die Reichsregierung (Reichskanzler und Minister); wenn sie ihm nicht mehr passen kann er sie entlassen.
  • Der Reichspräsident ist in dieser Verfassung eine Art "Ersatzkaiser" mit sehr großer Machtbefugnis
  • Außerdem kann er mit dem Artikel 48 alleine (ohne den Reichstag, dessen Aufgabe es eigentlich wäre), Notverordnungen erlassen, die wie Gesetze wirken

Die überragende Stellung des Reichspräsidenten in der Weimarer Verfassung führt am Ende auch dazu, dass die Nationalsozialisten in Deutschland eine Diktatur einrichten können, weil Legislative und Judikative keine Kontrolle auf die Exekutive ausüben können.

Ih. Ich weiß ungefähr was gemeint ist, hab aber jetzt keinen Bock deine Arbeit zu erledigen. xD

Also grundlegend: Es ist wirklich wichtig, dass du das verstehst, weil das wirklich Allgemeinwissen ist - zumindest solltest du wissen, wie das heute funktioniert. Ich glaub ich krieg das noch ungefähr hin aus dem Stehgreif:

Die Legislative ist die Gesetzgebende Gewalt, also in der heutigen Zeit der Bundestag, der aus der Regierung und der Opposition besteht. Die machen, platt gesagt, Gesetze.

Die Exekutive ist die Ausführende Gewalt, in der heutigen Zeit vor allem die Polizei. Sie sorgt dafür, dass die Gesetze eingehalten werden und ist unabhängig oder sollte es zumindest sein. Sie hat das Gewaltmonopol, das heißt niemand darf Gewalt ausüben außer die Polizei (vereinfacht gesagt, es gibt natürlich auch noch das Militär, aber halten wir es mal ganz easy).

Die Judikative ist die Rechtssprechende Gewalt, in der heutigen Zeit die Gerichte, die ebenfalls unabhängig sein müssen.

Manche sagen es gibt noch eine Vierte Gewalt, die Presse, weil sie alle anderen kontrolliert und für die Volksmeinung zum Beispiel für Wahlen eine wichtige Rolle spielt.

Sinn des ganzen Zirkusses ist, sicherzustellen, dass niemand in der Lage ist so viel Macht zu haben, dass er tun kann, was er will. Auch Frau Merkel kann von der Polizei festgenommen werden und von einem Richter verurteilt werden. Die Macht soll gleich verteilt sein, so dass sich alle gegenseitig kontrollieren und es zu keiner Diktatur kommen kann. In einer Diktatur nämlich, siehe Erdogan *hust*, bestimmt die Regierung oder der Machtinhaber nämlich auf einmal wer verhaftet wird und wer nicht und wen und was die Gerichte verurteilen und wen oder was nicht.

Und jetzt kommen wir zu deinem Problem: Im Dritten Reich, darum geht es oder? Habs nur kurz überflogen. Jedenfalls kannst du dir ja vorstellen, damit es zu einer Diktatur kommt, muss man das System kaputt machen und die Macht an sich reißen. Ich mach jetzt hier nicht deine Arbeit, aber aus der Grafik oben sieht man, dass da einiges seltsam ist. Die Exekutive wird hauptsächlich vertreten durch eine Person, den Reichskanzler oder Präsidenten und der bestimmt eigentlich alles, denn du siehst ja er kann Grundrechte einschränken und hat auch Einfluss auf die Gerichte, zwar steht da er ernennt die Richter auf Vorschlag des Reichstages, aber da er den Reichstag auch einfach auflösen kann, werden die ja wohl machen, was er möchte.

Das ist also keine wirkliche Gewaltenteilung, sondern die erste Antwort auf deine Frage ist die Exekutive hatte am meisten Macht, genauer gesagt der Reichspräsident. Mein Geschichtswissen ist etwas eingerostet, aber soweit ich mich erinnere begann Hitlers Machtübernahme damit, dass er Reichskanzler wurde und mit einem Ermächtigungsgesetz die Legislative ausgehebelt hat.

Du wolltest wissen, was du machen musst...also du sollst, musst dir Gedanken machen, was Gewaltenteilung überhaupt ist, warum sie sinnvoll ist und ob sie damals gut war oder funktionieren konnte - wie wir allen wissen, war es ja nicht so. Es kam dazu, dass wir zu einer Diktatur wurden und alle Macht plötzlich bei einer Person oder einem sehr kleinen Kreis lag. Das ist sozusagen Sinn der Aufgabe, verstehen wie der Staat heute funktioniert und wie er damals funktioniert hatte.

dangofan6655 
Fragesteller
 16.01.2018, 21:52

Wow, danke! Nach dem Essen werde ich es nochmal versuchen. super erklärt, danke!

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arlekin  16.01.2018, 23:38
@dangofan6655

achso und bitte sag du. ich komm mir sonst vor wie ein alter opa. xD

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dangofan6655 
Fragesteller
 16.01.2018, 22:26

So ich hab jz geschrieben:

Das ist keine Gewaltenteilung, da die Exekutive an meisten Macht hatte, genauer gesagt der Reichspräsident. Die Exekutive bzw der Reichspräsident ernennt und entlässt die Reichsregierung, gibt der Reichswehr die Oberbefehle, löst den Reichstag auf (Legislative) und ernennt auf Vorschlag des Reichtages das Reichsgericht (Judikative).
Der Reichspräsident bestimmt also eigentlich alles, da er auch die Grundrechte einschränken kann.

Die wahlberechtigten Staatsbürger (Männer und Frauen über 20 Jahre) haben Einfluss auf die Legislative durch Verhältniswahlen auf vier Jahre des Reichtages und Verhältniswahlen der 18-Länder-Parlamente. Die Bürger wählen den Reichskanzler zwar auch, aber nur alle 7 Jahre.

Ist das so gut? Kann icj das so abgeben? Stimmt das?

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arlekin  16.01.2018, 22:48
@dangofan6655

Ist nicht falsch. Vielleicht ein bisschen wenig je nachdem was das werden sollte ein Referat oder ein längerer Text, aber du scheinst es grundlegend verstanden zu haben. Ich wäre als Lehrer erstmal zufrieden.

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dangofan6655 
Fragesteller
 16.01.2018, 22:52

Es ist kein Referat, es soll nur vor der klasse vorgetragen werden. Was würde ihnen als lehrer denn nooch fehlen?

Gibt es eine geschichts-schwächen-krankheit? Wenn ja hab ich die, meine güte ist das schwer

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arlekin  16.01.2018, 23:06
@dangofan6655

bin kein lehrer. meinte nur wenn ich einer wäre. ^^ ja, also bei mir ist das so, dass ich geschichte einfach uninteressant finde - komplett! ich sehe ein, dass man von den wichtigsten dingen grundlegend ahnung haben sollte, aber das reicht mir dann auch schon. gewaltenteilung ist aber sowas, das man verstehen sollte, auch wenn man mit geschichte nichts anfangen kann. drittes reich find ich auch super langeweilig, aber gewaltenteilung und heutige politik ist eig ganz cool, wenn man bisschen ahnung hat. aber lass dich nicht entmutigen, weil eig ist es gar nicht so schwer. es ist nur manchmal kompliziert formuliert und wenn man es leichter erklärt kriegt ist es eigentlich ganz easy.

was ich noch schreiben würde...hmm...du sollst ja zeigen wie die macht verteilt war. da kannst du vielleicht noch das ein oder andere beispiel aus der grafik ablesen. der wichtigste punkt ist wohl, dass du an den pfeilen siehst der Reichspräsident hat Einfluss auf die Reichsregierung, den Reichstag und das Reichsgericht. Vllt machst du dazu noch einen Satz. Du hast geschrieben er löst den Reichstag auf, schreib lieber er kann ihn auflösen, weil natürlich macht er das nicht ständig. Es ist mehr ein Druckmittel. Eigentlich sollen die unabhängig entscheiden, aber kannst dir ja mal überlegen wie unabhängig die sind, wenn sie jederzeit aufgelöst werden können. Das dürfte wohl der Knackpunkt an dem ganzen sein. Theoretisch kann der Reichstag Gesetze erlassen, aber wenn sie dem Präsi nicht gefallen, könnte er den Reichstag einfach auflösen und sagen muss neu gewählt werden. Im Prinzip solange bis im das Ergebnis passt, also bestimmt er quasi welche Gesetze gemacht werden und die Richter sollen eigentlich auch unabhängig sein und der Reichstag soll sie wählen (im Reichstag sitzen ja auch die nicht an die Macht gewählten Parteien, darum wäre das fair, wenn sie die Richter bestimmen, sie wären dann ja nicht automatisch auf Seiten des Präsidenten), aber da der Reichstag ja wiederrum aufgelöst werden kann...tja, dreimal raten, die wählen dann natürlich nur die Kandidaten, die dem Präsi passen, also im Prinzip bestimmt der Präsi die Richter und hat somit alles im Staat unter Kontrolle: Er bestimmt wer verurteilt wird, weil er die Richter selbst einsetzt sozusagen, er bestimmt welche Gesetze im passen, weil er den Reichstag auflösen kann und letztlich ist er auch noch Oberbefehlshaber also kann er jeden verhaften lassen, der nach seiner Meinung seine Gesetze nicht einhält und die Richter geben ihm ja Recht. Ich denke du siehst den Kreislauf. Mach was draus. Hauptsache du hast es verstanden. Das ist eh wichtiger als die paar Sätze, die du vorträgst.

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dangofan6655 
Fragesteller
 16.01.2018, 23:11

Wow, können sie mal mit meiner Geschichtslehrerin tauschen? Hätt die mir das erklärt, wüsste ich das an Weihnachten noch nichtmal - und sie hauen einen Text raus und alles macht Sinn. Krass. Danke👍🏻👍🏻

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dangofan6655 
Fragesteller
 16.01.2018, 23:30

Kann ich nicht auch noch schreiben „die Legislative hatte keine macht über die judikative und andersrum genauso“

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arlekin  16.01.2018, 23:38
@dangofan6655

ehm die sollen eig nicht so direkt macht übereinander haben. ich würd das eher weglassen. die sollen eigentlich eher so gleichberechtigt nebeneinander herexistieren. so dass die judikative, die eben beurteilen soll, ob gesetze ein gehalten werden, nicht gleichzeitig diejenigen sind, die die gesetze machen das wäre logischerweise problematisch, wenn ich jetzt sagen könnte du bist schuldig des nächtlichen hausaufgaben machens und wirst zum tod am galgen verurteilt und du so: ähm, dafür gibts aber kein gesetz und ich so: doch jetzt schon. xD aber du kannst schon sagen, dass so etwas wie ein oberes gericht, dass die arbeit des reichstags kontrolliert fehlt. ich hoffe das stimmt, weil ich kenn mich ehrlich gesagt nur heute aus. heute ist es so, dass wenn dir jetzt ein spezielles gesetz nicht passt z.b. du bist raucher und es nervt dich dass das in geschlossenen räumen verboten wurde dann kannst du zum bundesverfassungsgericht dackeln und klagen und wenn die dir recht geben, muss die bundesregierung das gesetz ändern. ich glaube bei der grafik oben geht das im prinzip auch, weil da ja steht "oberste instanz, entscheidet bei konflikten zwischen reich und ländern" also das gericht hatte da schon auch die macht, nur es war halt nicht komplett unabhängig, weil der präsi mitbestimmt hat, wer da drin sitzt so nach dem motto klar entscheiden die, aber ich entscheide halt wer die sind. xD und die wissen dann wem sie ihren job zu verdanken haben. es war schon ne hinterlistige sache damals - das volk hat das halt auch einfach nicht kapiert was da abgeht und dachte bestimmt die gerichte sind ja unabhängig. ich schreib zu viel blaba, die antwort auf deine frage: nope, nur weil da kein pfeil ist, im text steht schon, dass die sich kontrollieren.

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dangofan6655 
Fragesteller
 16.01.2018, 23:49

Okay super, jetzt hab ichs :D so kann ich das morgen abgeben, danke dir!👍🏻 jetzt muss ich nur noch meine andere geschichtsaufgabe machen und kann dann endlich schlafen :D

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arlekin  16.01.2018, 23:53
@dangofan6655

hehe, viel erfolg! ich kenn das noch aus meiner schulzeit: man hat solange ein motivationsproblem bis man ein zeitproblem hat. xD

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Hey 😉

Schau mal hier:

http://deacademic.com/dic.nsf/dewiki/1119498#Legislative_auf_Bundesebene:_Bundestag_und_Bundesrat

Auf dieser Seite findet du auch vieles zur exektutive und zur Judikative.

TechnikSpezi  16.01.2018, 21:44

In den Bildern sieht man, dass es sich dabei um die Weimarer Verfassung handelt, die schon einige Jahrzehnte her ist. Das hat mit unserer heutigen Gewaltenteilung nicht mehr alt so viel zu tun und hilft demnach glaube ich eher weniger.

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derNils1999  16.01.2018, 21:46

oh dann hab ich das falsch gesehen. hab nur die Frage gelesen da das Bild nicht geladen hat.

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Scheinbar beschäftigt ihr euch mit der damaligen Macht der drei Gewalten in der Weimarer Republik bzw. der Weimarer Verfassung. Es geht hierbei um die Gewaltenteilung:

  1. Exekutive: Die ausführende Gewalt (z.B. Polizei)
  2. Legislative: Die gesetzgebende Gewalt
  3. Judikative: Die richterliche Gewalt

Suche mal nach "Weimarer Verfassung Gewaltenteilung", dann bekommst du schon einige Hilfen. Unter anderem die von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb):

Plebiszitäre und autoritäre Elemente 

Die Grundrechte waren kein unmittelbares, die Gewalten (Legislative, Exekutive, Jurisdiktion) bindendes Recht (wie im Grundgesetz von 1949). Statt Richtschnur für die Gesetzgebung zu sein, galten sie selbst nur nach Maßgabe der Gesetze. Auch fehlte eine dem heutigen Bundesverfassungsgericht vergleichbare Institution als Hüterin der Verfassung. Die Volkssouveränität fand keine Entsprechung in einer klaren Parlamentssouveränität. Zwar war die Gesetzgebung Sache des vom Volk für vier Jahre gewählten Reichstages; und anders als im Kaiserreich ließen sich Einsprüche der Vertretung der Länderregierungen (des Reichsrates) mit einem Zweidrittelvotum des Parlamentes überstimmen; aber ein Volksbegehren von zehn Prozent der Wahlberechtigten konnte den Reichstag dazu zwingen, einen ihm zugeleiteten Gesetzentwurf unverändert zu beschließen oder einem Volksentscheid zu überlassen (Artikel 73). Fünf Prozent der Wahlberechtigten vermochten einen Volksentscheid über ein vom Parlament bereits verabschiedetes Gesetz zu erzwingen, wenn ein Drittel der Abgeordneten verlangte, die Verkündigung des Gesetzes um zwei Monate zu verschieben (Artikel 72). Diese zusätzlichen Möglichkeiten direkter Demokratie stellten die Kompetenz des Parlamentes, das heißt die repräsentative Demokratie, infrage. 

Weiter geht es hier (Quelle): http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39193/weimarer-verfassung

Liebe Grüße

TechnikSpezi