Jobcenter welche Wohnung?

4 Antworten

Eine anfängliche finanzielle Unterstützung unter 25 könnte es nur dann geben, wenn der Umzug durch die Ausbildung notwendig ist und deine Eltern nicht leistungsfähig wären bzw.ihr schon Leistungen ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) vom Jobcenter bezieht.

Die Wohnung muss man sich selber suchen und sich dabei an die Richtlinien der Angemessenheit nach dem SGB - ll halten.

Gibst Du im Internet einmal angemessene KDU - und den Namen der Stadt ein wo Du dann wohnen würdest, da solltest Du eigentlich etwas finden, im Regelfall wird da die Bruttokaltmiete angegeben, dass ist die Grundmiete + kalte Nebenkosten, der Abschlag für Heizkosten käme da also noch dazu.

KDU = Kosten der Unterkunft und Heizung, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, den muss jeder aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zahlen.

Wenn das deine betriebliche Erstausbildung ist, dann müsstest Du nach dem Umzug vorrangig BAB - Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen, dafür findest Du auch einen kostenlosen Rechner im Internet, den findest Du auch für das ALG - 2 vom Jobcenter.

Was würdest Du denn dann laut Azubivertrag verdienen ?

Unter 25 stünde dir dann nach deinem Auszug auch dein Kindergeld von derzeit min. 219 € zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.

Das Kindergeld und deine Vergütung würden dann natürlich entsprechend auf deinen Bedarf angerechnet, der dir dann nach dem SGB - ll vom Jobcenter zustehen würde, im Regelfall würden das derzeit min. 449 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + die angemessene KDU = Warmmiete sein.

Förderungsfähig ist für eine Person eine Wohnung bis zu 45 qm. Genau diese Wohnungen sind natürlich sehr schwer zu finden.

Aber für eine Ausbildung kannst du auch genau so gut in einer WG wohnen. Das ist erheblich günstiger für dich.

frodobeutlin100  07.05.2022, 17:45

Auszubildende müssen vor den Leistungen des JC erstmal die Eltern in Anspruch nehmen (Unterhalt) und können ggfls, noch BAB beantragen

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erstmal sind Deine Eltern bis zum Abschluß der ersten Ausbildung für Dich unterhaltspflichtig

den Unterhalt können sie auch Naturalien leisten (Kost und Logis)

falls Du wegen der Entfernung der Ausbildungsstelle ausziehen musst, kannst Du zu dem Unterhalt ggfls. noch BAB (Berufsausbildungsbeihilfe beantragen)