Jobcenter Änderungsbescheid bekommen ich Leistung oder keine mehr Bilder vorhanden?

3 Antworten

Wenn sich etwas ändert, dann ist ein oder mehrere vorher ergangene Bescheide zumindest teilweise aufzuheben und durch einen oder mehrere neue Bescheide zu ersetzen und nichts anderes ist hier passiert.

Deine Leistungen als Aufstockung für den November 2020 hast du ja schon bekommen und was du dann ab Dezember 2020 - 30.11.2021 bekommst hat man dir auch mitgeteilt.

Demnächst wirst du einen weiteren neuen Bescheid erhalten und dieser wird auch wieder zumindest teilweise aufgehoben werden, es sei denn, in diesem Bescheid steht in der Berechnung schon etwas über die Erhöhung des Regelbedarfs für den Lebensunterhalt, der dann ab 01.01.2021 gelten soll.


Dolijo 
Fragesteller
 13.11.2020, 12:15

Achso vieeeelen dank auf ihre Antwort , also Leistung Ende November müsste dan für November kommen oder? Mich hat es halt irritiert , weil auch da steht 19.10 werden insoweit aufgehoben

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isomatte  13.11.2020, 12:24
@Dolijo

Weil du am 19.10.2020 diese Änderung dem Jobcenter mitgeteilt hast und nein, dass was dann Ende November an ALG - 2 kommt, sind die Leistungen für Dezember, weil diese im Gegensatz zu ALG - 1 in Voraus und nicht rückwirkend für den Monat gezahlt werden.

Bitteschön

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Dolijo 
Fragesteller
 13.11.2020, 12:28
@isomatte

Nein die Betriebskostensbrechnung habe ich am Montag zugesandt daraufhin kam der Änderungsbescheid , am 19.10 habe ich nur mitgeteilt das ALG 1 abläuft und danke für die schnellen Antworten :)

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isomatte  13.11.2020, 12:43
@Dolijo

Ich denke nicht das die BK - Abrechnung etwas mit dem Bescheid zu tun hat, so schnell sind die Jobcenter nun auch nicht, da wirst du einen weiteren Bescheid erhalten.

Dann hast du ja deinen Bescheid bekommen, der sagt dir was euch ab Dezember 2020 zusteht, dabei wurde dann das Ende des ALG - 1 Bezugs schon berücksichtigt.

Dieser Bescheid ginge dann bis zum 30.11.2021, wenn dann nicht wieder ein neuer wegen einer min. teilweisen Aufhebung kommt, dass könnte dann schon wegen einem evtl. BK - Guthaben der Fall sein.

Oder musstest du etwas nachzahlen ?

Wenn auf der jetzigen Berechnung also kein höherer Regelbedarf für 2021 enthalten ist, dann wirst du wohl min. noch 2 Änderungsbescheide erhalten.

Bitteschön

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Dolijo 
Fragesteller
 13.11.2020, 14:06
@isomatte

Ok ja danke , also mir geht es nur darum das ich im Dezember Geld bekomme den im ÄB steht nichts von dez 2020 bis nov 2021

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Dolijo 
Fragesteller
 13.11.2020, 14:07
@Dolijo

Nein nachzahlen muss ich nichts

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isomatte  14.11.2020, 06:26
@Dolijo

Sicher steht das da !

Monatlicher Gesamtbetrag für Dezember 2020 bis November 2021in Höhe von 1365,84 €.

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isomatte  14.11.2020, 06:27
@Dolijo

Also hast du ein Guthaben aus der BK - Abrechnung erhalten und das wird mit deinen laufenden Kosten für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete verrechnet.

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Dolijo 
Fragesteller
 16.11.2020, 03:23
@isomatte

Ich meinte im ÄB steht nichts vom dez 2020 bis nov 2021 nur im Bewilligungsbescheid . und da erst der bewilligungsbescheid kam und dan der ÄB mit insoweit aufgehoben war ich irritiert , aber Telefonisch hat sich alles geklärt.Geld kommt meine Bewilligung vom 19.10 ist davon nicht betroffen

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Dolijo 
Fragesteller
 16.11.2020, 03:23
@Dolijo

Und vielen Dank für die Antworten :)

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isomatte  16.11.2020, 07:03
@Dolijo

Der Änderungsbescheid betrifft doch nur Leistungen bis 30.11.2020 und die hast du doch schon in Voraus spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats Oktober bekommen.

Aus dem Bescheid geht dann hervor, dass Leistungen von Dezember 2020 - November 2021 in Höhe von 1365,84 € bewilligt worden und nichts anderes ist für dich wichtig.

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Dolijo 
Fragesteller
 17.11.2020, 03:03
@isomatte

Den Billigungsbescheid bekam ich am 19 Oktober und der Änderungsbescheid letzte Woche ,das hatte mich alles etwas irritiert weil im Äb drin stand 19.10 wird aufgehoben , aber es hat sich ja jetzt geklärt :)

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Dolijo 
Fragesteller
 17.11.2020, 03:03
@Dolijo

Vielen Danke nochmals bin froh das es sich geklärt hat und das Geld Ende November für den Dezember kommt

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isomatte  17.11.2020, 06:42
@Dolijo

Der Änderungsbescheid hat doch nichts mit dem Bewilligungsbescheid zu tun !

Im Bewilligungsbescheid geht es doch nur um Leistungen von Dezember 2020 - November 2021 und die bekommst du dann ja ab Ende November 2020 für Dezember 2020 gezahlt.

Der Änderungsbescheid enthält nur Zeiten von Dezember 2019 - November 2020 und die hast du ja schon bekommen.

Was du für diese Zeiträume dann an Leistungen bekommen hast musst du ja selber wissen, was dir / euch rechtlich zugestanden hat kannst du dem Änderungsbescheid ja entnehmen.

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Mit Wirkung 19. Oktober wird der vorherige Bescheid aufgehoben / endet .... ab dann erhältst Du Leistungen gemäß diesem neuen Bescheid.


Dolijo 
Fragesteller
 12.11.2020, 15:06

Also bekomme ich Leistung ab Dezember trotzdem ? weil darin steht das die bescheide vom blablabla ind 19.10 in soweit aufgehoben werden

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Dolijo 
Fragesteller
 12.11.2020, 16:02
@Dolijo

Neuen bescheid der änderungbescheid oder der Bewilligungsbescheid vom 19.10

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Du bekommst weiterhin Geld.

Aufgehoben ist das nur insofern, dass es praktisch ein neuer Bescheid ist.

Ab Januar gibt es mehr Geld.


Dolijo 
Fragesteller
 12.11.2020, 15:07

Ok weil den bewilligungsbescheid kam 19.10 und der Änderung s bescheid gestern , also bekomme ich ab Dezember normal Geld die 1364

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Dolijo 
Fragesteller
 12.11.2020, 15:30
@beangato

Darf ich fragen was ich an dem Satz falsch verstehe , 19.10 wird insoweit aufgehoben ? Das ich es verstehe wie es genau gemeint ist , wäre sehr nett

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Dolijo 
Fragesteller
 12.11.2020, 15:35
@Dolijo

weil der neue bescheid ist doch der 19.10 und die Beträge vom änderungsbescheid iind die aufstockende Leistung die ich während dem bezug vom ALG 1 bezogen habe es verwirrt halt schob wenn darin steht die bescheide auch 19.10 werden insoweit aufgehoben

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beangato  12.11.2020, 15:43
@Dolijo

Das habe ich Dir schon in meiner Antwort geschrieben.

Der 19.10. Ist der Tag, an dem Du den Antrag gestellt hast. Ab Dezember beekommst Du den neuen Betrag.

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Dolijo 
Fragesteller
 12.11.2020, 15:57
@beangato

Das ist völlig Richtig , ich stehe absolut auf der Leitung , warum steht aber im neuen bescheid bzw Änderungsbescheid das der Bescheid vom 19.10 auch aufgehoben wird oder verstehe ich den Text falsch ?

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Dolijo 
Fragesteller
 12.11.2020, 16:03
@Dolijo

Der neue bescheid ist der vom 19.10 oder ? Den änderungbescheid bekam ich heute

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