Jobcenter?
Habe 2023 4 monate als lagerist gearbeitet und währen der zeit keine gelder vom jobecnter bezogen nur mein vater da er nicht mehr arbeitet aber ich nichts jetzt bin ich gerade wieder auf arbeits suche und beziehe zurzeit wieder bügergeld jetzt ist meine frage da ich eine steuererklärung gemacht habe muss ich dem jobcenter das geld von der steuererklärung zurückzahlen
3 Antworten
Das entscheidet dein Jobcenter, vermutlich wirst du es müssen und angeben musst du es auf jedenfall.
Wenn Menschen, die Bürgergeld erhalten, eine Rückzahlung von Steuern bekommen, sollten sie vorsichtig sein. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil (Az.: 1 BvR 2007/11) entschieden, dass die Verrechnung einer Steuerrückzahlung mit laufenden Bürgergeld-Zahlungen nicht gegen die Verfassung verstößt.
Quelle: https://www.buerger-geld.org/news/steuerrueckerstattung-ist-einkommen/
Die Steuererstattung musst du angeben, und wird als Einkommen angesetzt und dementsprechend von deinem Bedarf angesetzt . Etwas anders wäre die Sachlage , wenn die Steuererstattung aus einer Zeit stammt, wo du gearbeitet hast und zusätzlich Buergergeld bekommen hast als Aufstockung.
Wenn du während des Leistungsbezugs eine Rückzahlung bekommst musst du dies angeben, es zählt als Einkommen.