Jobcenter?

3 Antworten

Das entscheidet dein Jobcenter, vermutlich wirst du es müssen und angeben musst du es auf jedenfall.

Wenn Menschen, die Bürgergeld erhalten, eine Rückzahlung von Steuern bekommen, sollten sie vorsichtig sein. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil (Az.: 1 BvR 2007/11) entschieden, dass die Verrechnung einer Steuerrückzahlung mit laufenden Bürgergeld-Zahlungen nicht gegen die Verfassung verstößt.

Quelle: https://www.buerger-geld.org/news/steuerrueckerstattung-ist-einkommen/

Die Steuererstattung musst du angeben, und wird als Einkommen angesetzt und dementsprechend von deinem Bedarf angesetzt . Etwas anders wäre die Sachlage , wenn die Steuererstattung aus einer Zeit stammt, wo du gearbeitet hast und zusätzlich Buergergeld bekommen hast als Aufstockung.

Wenn du während des Leistungsbezugs eine Rückzahlung bekommst musst du dies angeben, es zählt als Einkommen.