Jemand schuldet mir geld, kann ich deswegen zur polizei gehen?

3 Antworten

Es ist hier - wie so oft - zu trennen zwischen Zivilrecht und Strafrecht. Leider wird das zu oft vermischt und daraus resultieren falsche Meinungen, die sich bei vielen Menschen eingebürgert haben.

Jemand schuldet dir Geld. Aus welchem Grund schuldet er es dir? Hast du es ihm geliehen? Hast du ihm etwas verkauft und er hat noch nicht bezahlt? Oder hat er vielleicht eine dir gehörende Sache beschädigt, sodass du Schadensersatz von ihm verlangen willst?

Jedenfalls ist das Verhältnis, das zwischen euch besteht, ein sogenanntes zivil- oder privatrechtliches Verhältnis. Dieses rechtliche Verhältnis zwischen euch geht die Polizei nichts an. Sie ist auch nicht dafür zuständig und hat nicht dafür zu sorgen, dass Menschen anderen Menschen das Geld zahlen, das ihnen möglicherweise zusteht.

Zur Polizei zu gehen nutzt dir also nichts, solange keine Straftat begangen wurde. Das ist natürlich möglich: Vielleicht hast du dem anderen Geld geliehen und dieser hat dir dabei vorgetäuscht, es dir später zurückzahlen zu wollen. Wenn er das in Wahrheit aber nicht vorhatte und jetzt auch nicht zurückzahlt, dann liegt hier ein Betrug vor (§ 263 StGB). Das wäre natürlich strafbar, sodass du Anzeige bei der Polizei erstatten könntest.

Unabhängig davon, ob eine Straftat vorliegt oder nicht, kann und wird dir die Polizei aber nicht dabei helfen, das Geld zu bekommen. Denn dafür sind sie nicht zuständig. Sie sind nicht die Geldeintreiber der Bevölkerung.

Willst du dein Geld haben, bleibt dir letztendlich nichts andere übrig, als den anderen zu verklagen, sofern er nicht vorher freiwillig zahlt. Verklagen heißt, dass du (mit oder ohne Anwalt; das ist deine Entscheidung, solange du nicht mehr als 5000 Euro von dem anderen verlangst) eine Klage bei Gericht einreichst, in der du beantragst, den anderen zu verurteilen, an dich den entsprechenden Betrag zu zahlen. Außerdem musst du in der Klage darlegen, aus welchem Grund dir das Geld zusteht. Es ist dazu zu raten, so etwas nicht ohne Anwalt anzugehen. Denn man kann gerade im Zivilprozess viele formale Fehler machen (weil man es als Nicht-Jurist einfach nicht weiß), die dazu führen können, dass man den ganzen Prozess verliert.

Weiter können wir ohne genauere Angaben von dir leider nicht helfen. Wenn man wüsste, um was es genau geht, könnte man eventuell genauere Vorgehensweisen vorschlagen. Wie du dich dann am Ende entscheidest und was du machen willst, bleibt natürlich allein deine Entscheidung. Denn auf gutefrage.net kann keine "echte" Rechtsberatung gegeben werden - dafür musst du zu einem Anwalt gehen.

Geht schon. Hast du das schriftlich? Sonst stehen deine Chancen eher schlecht, dass du dein Geld zurück bekommst.

NandoMeepMeep 
Fragesteller
 29.07.2018, 18:00

schriftlich nur, dass er mir geschrieben hat ''ich geb dir nächste woche 50, die woche darauf wieder 50€'', was er nicht getan hat

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Jochen5  29.07.2018, 18:03
@NandoMeepMeep

Mach bei sowas am besten in Zukunft immer einen schriftlichen Vertrag. Ohne geht es vielleicht bei deinen besten Freunden die man zu 100 Prozent vertrauen kann.

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Geht die Polizei nichts an, die macht da gar nichts.

Du musst mahnen, eventuell klagen, die Kosten hierfür vorstrecken und selbst wenn Du gewinnst, wenn der kein Geld haben sollte, bleibst Du auf den Kosten sitzen, denn wo nichts ist kann auch nichts gepfändet werden..

Die Polizei wird die hierbei keine Hilfe sein, denn sie darf das erst, wenn ein Gerichtsvollzieher mit einem gerichtlichen, rechtskräftigen Urteil die Polizei um Amtshilfe bittet, keine Sekunde zuvor.