Jemand geschlagen was nun?

6 Antworten

Lieber LastLife,

beruhige Dich!

Du hast Dich, nachdem Dich dieser unglückselige Mensch auf gemeine Weise angegriffen und Dir eine Ohrfeige bzw. einen wohl recht heftigen Schlag auf Deine Wange gegeben hat - nur gewehrt! Und das zu Recht! Du hast Dich gegen diesen gesetzeswidrigen Angriff und vor weiteren Angriffen und dem eindeutigen Versuch dieses gewalttätigen Angreifer, Dich auszurauben, zur Wehr gesetzt und verteidigt und hast durch die Abwehr mit Deinen Fäusten weitere drohende Angriffe und Verletzungen Deiner Person unterbunden und abgewehrt, ebenso das Ausrauben Deiner Tasche!

Ein drohender Schlag ins Gesicht, wie dieser gewalttätige Mensch ihn Dir verpasst hat, gilt rechtlich bereits als ein Rechtfertigungsgrund für eine Notwehrhandlung, da Du als Mensch ein Interesse daran haben darfst, körperlich unerversehrt zu bleiben. Deine körperliche Unversehrtheit ist ein rechtlich geschütztes Gut und Du hast bei einem Angriff das Recht, diesen Angriff abzuwehren. Dabei ist es entscheidend, dass der Gesetzgeber Dir nicht nur das Recht giibt, dass Du Dich verteidigen darfst, in so einem Fall wie dem Deinen s o l l s t Du Dich sogar verteigen!

Deine Faustschläge waren daher gerechtfertigt! Stell Dir einmal vor, Du wärest nicht kräftig und stark genug gewesen, Dich gegen diesen Übeltäter zu wehren - was dann passiert wäre! Du hättest zwar v e r s u c h t, Dich gegen ihn zu wehren, wärst aber gescheitert, weil er Dir körperlich überlegen gewesen wäre: Es wäre unwillkürlich darauf hinausgelaufen, dass er Dich brutal zusammengeschlagen hätte! Mit der Folge, dass Du am Ende ein Fall fürs Krankenhaus gewesen wärst!

So aber hast Du Dich, weil Du die Körperkraft dazu hattest, Dich vollkommen richtig und der Situation entsprechend angemessen verhalten! Es besteht also überhaupt kein Grund für Dich, an Dir und Deinem rechten Handeln in dieser für Dich so üblen Situation zu zweifeln! Du hast alles richtig gemacht!

Die Frage ist auch, ob Du, nachdem Du nochmals über die gesamte Sache nachgedacht hast, nicht zur Polizei gehen solltest, um diesen gewalttätigen Angriff auf Dich zu melden und gegen den Übeltäter Strafantrag wegen Körperverletzung und versuchten Raub zu stellen. Dann bist Du rechtlich auf jeden Fall auf der sicheren Seite! Im Übrigen bin ich überzeugt, dass die Polizei Dir nichts anderes erzählen wird, als ich!

Außerdem hast Du Dich auch keiner unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht, als Du von dem auf dem Boden liegenden Gewalttäter weggegangen bist! Denn er hätte ja, falls Du zu ihm hingegangen wärst und ihm Deine Hilfe angeboten hättest, weiter Gewalt gegen Dich ausüben können, indem er Dich etwa am Kragen packt, Dich zu ihm herunterzieht und dann, auf dem Boden liegend, erst richtig auf Dich losgegangen wäre. Also hast Du Dich auch da richtig verhalten, dass Du dieser drohenden Situation aus dem Weg gegegangen bist, indem Du Dich von ihm entfernt hast!

Das Wichtige ist nun, lieber FastLife,, dass Du jetzt zur Ruhe kommst! Und Dir Hilfe suchst! Ich kann mir vorstellen, wie es in Dir ausschaut und Du deswegen vollkommen aus der Fassung sein musst, was Dir an Schlimmem widerfahren ist! Bitte spreche mit einer Person Deines Vertrauens, zu der Du wirklich Vertrauen hast! Falls es eine solche Person nicht gibt, kannst Du z.B. bei der Telefonseelsorge anrufen. Das sind geschulte Menschen und Mitarbeiter, die Dir zuhören und auf Dich eingehen werden. Es gibt bei dieser Einrichtung zwei Telefonnummern, die eine ist die 08001110111, die zweite die 08001110222.

Aber Du solltest Dir wirklich überlegen, lieber FastLife, ob Du nicht zur Polizei gehen möchtest!

So bleibt mir nur, Dir alles, alles Gute zu wünschen! Viel Kraft und seelische Stärke! Dies wünsche ich Dir von Herzen und sende Dir gute Gedanken aus der Ferne des Internet!

Regilindis

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich mag Menschen!

Du hast in Notwehr gehandelt und wenn er zur Polizei gehen würde müsste er sagen was er wollte deswegen musst du dir keine Sorgen machen

Da er dich bedroht hat und körperlich wurde ist das aus meiner Sicht Notwehr, wenn du sofort abgelassen hat als er am Boden war ist es noch Notwehr aber das du einfach weggegangen bist ist schwierig den es kann jetzt aussage gegen Aussage stehn

Ja,

  1. Körperverletzung (du hast ihn geschlagen, als er ding nicht mehr angegriffen hat)
  2. Unterlassen Hilfeleistung (du bist davon gerannt)
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Eigene Meinung
Winterlimonade  03.10.2023, 22:47

Eine Körperverletzung ist hier nicht getätigt worden, das ganze war Notwehr zur Abwehr eines Raubüberfalls. Ob hier unterlassene Hilfeleistung vorliegt, ist schwierig zu definieren.

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ForumLibhaber  03.10.2023, 22:53
@Winterlimonade

Die Sache ist die, solange er ihn zur Notwehr einmal schlägt OK, aber wenn man die Persohn mehrmals schlägt, obwohl sie nicht "mehr" versucht jemanden zu überfallen ist es Körperverletzung!

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Winterlimonade  03.10.2023, 23:52
@ForumLibhaber

Es kommt doch nicht auf die Zahl der Schläge an. Und wann ist der Raub beendet? Wenn ich einmal geboxt habe? Oder wenn ich den Täter davon abhalte, mich zu berauben? Notwehr heißt doch nicht "einen Schlag hast du frei, der zweite ist dann selbst eine Straftat." Es wäre doch reichlich absurd, dass ab Schlag zwei der Täter zum Opfer und das Opfer zum Täter wird.

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Hört sich für mich nach Notwehr an. Man könnte dir ggf. unterlassene Hilfeleistung unterstellen. Allerdings: Er hat dich angegriffen - und dann berauben wollen: Das nennt sich Raub. Du solltest dir überlegen, ob du IHN anzeigst, aber das solltest du vorher mit einem Anwalt klären.