Jahrespraktikum und Minijob?

2 Antworten

Wieso solltest du das nicht? Sicher haben viele auch schon vorher einen Job oder sind darauf angewiesen. Die kündigen dann ja auch nicht. Das sollte klappen.

das hängt vom Arbeitgeber, bzw um genau zu sein vom Vertrag ab.
es gibt welche wo es grundsätzlich ausgeschlossen ist, Bei anderen muß die Genehemigubg des Arbeirtgebers eingeholt werden, bei wieder anderen, muß es dem Arbeitgebe zur Kenntnis gegeben werden.
Sprich halt mit ihm, der wird schon wissen was zu tun ist.
verschweigen und loslegen jedenfalls kann ganz schön in die Hose gehen