Ist in Bayern das Zuschütten von Gräben auf landwirtschaftlichen Flächen erlaubt / genehmigungspflichtig?
Bei uns in der Nähe (Bundesland Bayern) gibt es einen Landwirt, der größere Bereiche eines wasserführenden Grabens zugeschüttet / verfüllt hat, obwohl dort Frösche und Kröten leben.
Darf der das?
Ist sowas genehmigungspflichtig?
Und an wen kann ich mich zur Abklärung der Frage wenden? Also an welche Behörden?
Leider konnte ich im Netz zu dem Thema nichts befriedigendes finden.
Danke für Eure Antworten.
5 Antworten
Im Normalfall besorgen sich Landwirte dafür eine Genehmigung. Die braucht man heut zu Tage für jeden Schwachsinn. Selbst zum Anbauen von Pflanzen muss man sich als Landwirt eine Genehmigung besorgen.
Hallo Muskelreiter
Die untere Naturschutzbehörde sollte da zuständig sein.
Die sitzt im Landratsamt deines Landkreises.
Du solltest bei der Gemeinde nachfragen und Tierschützer informieren, die kümmern sich dann drum.
Das kann ich mir nicht vorstellen dass dies ohne Genehmigung erlaubt ist.
Kannst ja mal bei deiner Verbandsgemeinde nachfragen.
Gruß Markus
Kommt darauf an.
Ist es sein Graben?
Ist es ein Gemeindegraben?
Ist das Biotop geschützt?
Unter Naturschutzbehörde, Umweltamt, können Ansprechpartner sein.
Als erstes könnte man mit dem Landwirt sprechen!
Woher soll ich das wissen ? Und was ändert das wenn es "sein Graben" ist ... ?
Dann darf er ihn auch zuschütten. Auch wenn dort Frösche leben. Nicht zwingend muss er Rücksicht nehmen.
Ist aber nicht "sein" Graben. Beide betroffenen Flächen sind von privat gepachtet. Und wo bitte steht das dass "er ihn auch zuschütten" darf ... ??? Da würde mich dann schon die Rechtsgrundlage interessieren.
Wenn er beide Flächen gepachtet hat, kann er zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung beide Flächen zusammenlegen. Bei dem Graben ist nur wichtig ob er zu einem Entwässerungssystem gehört oder er zusätzlich angelegt wurde. Er muss nur am Ende der Pacht den Graben wieder herstellen.
Einige Veränderungen an der Landschaft darf ein Landwird privilegiert erstellen und auch wieder beseitigen. Damit will der Staat die Funktionalität der Landwirtschaft gewährleisten.
Aus dem Grunde sind ja so viele Hecken und Gräben verschwunden, damit man wirtschaftlich arbeiten kann.
Schön und gut - aber wo finde ich die gesetzlichen Regelungen ?
Gar nicht ohne Recherche.
Dazu muss geprüft werden, wer den Graben unter welchen Bedingungen angelegt hat, es muss geprüft werden ob der Graben noch benötigt wird, miz welcher Begründung er beseitigt wird , daraus ergeben sich Zuständigkeiten.
Von der Bauer kann es ohne Genehmigung machen.
Benötigt Genehmigung vom Bauamt.
Zustimmung Umwelt, Wasser oder Natuschutz
Kommt auf WAS an .... ???