Ist gutefrage.net vom Netzwerkdurchsetzungsgesetz betroffen?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Ja 56%
Nein 44%

7 Antworten

Jaein, ich begründe es hier konkret juristisch: gutefrage.net ist ein soziales Netzwerk, weil es "ein Plattform im Internet ist, die dazu bestimmt, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen" und es kein "Plattform mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten ist, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden.". Gutefrage.net ist auch kein "Plattform, die zur Individualkommunikation oder zur Verbreitung spezifischer Inhalte bestimmt ist". Alles, was in Anführungszeichen steht, ist die Definition des Begriffs "soziale Netzwerk", die im § 1 Abs. 1 NetzDG geschrieben steht. Nun an selber Stelle im NetzDG wird bestimmt, für wen das Gesetz gilt; nämlich nicht für soziale Netzwerke, sondern für "Telemediendiensteanbieter". Das bedeutet, der Anbieter von gutefrage.net (das ist die gutefrage.net GmbH) muss ein Telemediendiensteanbieter sein und das ist er auch. Der Telemediendiensteanbieter muss mit "Gewinnerzielungsabsicht" das soziale Netzwerk betreiben, das tut gutefrage.net GmbH auch.

Allgemein gesagt gilt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz auch für gutefrage.net; allerdings müssen sie nicht die Pflichten nach §§ 2 und 3 NetzDG erfüllen, weil sie innerhalb Deutschlands noch keine zwei Millionen registrierte Nutzer hat. (§ 1 Abs. 2 NetzDG)

Hier kannst du im Gesetz nachlesen: https://www.buzer.de/NetzDG_Netzwerkdurchsetzungsgesetz.htm

LG stoppegida

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da Gutefrage.net besser als alle anderen sozialen Netzwerke Hassreden konsequent löscht. Manchmal nervt die Löschaktion der Supports einiger (ernstgemeinter Fragen) und die Unschreibbarkeit einiger Wörter, besonders im Bereich Geschichte. Aber dafür werden wir hier weitesgehend von solcher Pöbelei verschont:

https://youtu.be/zkOdYjRx1-E

(Einfach mal in die Kommentare schauen)

Wenn es nach mir geht, kann das NetzDG nicht scharf genug sein. Kommentare wie "Lösung der Flüchtlingskrise: Maschinengewehre an den Grenzen Europas aufstellen" gehen gar nicht. Einige Zeitungen mussten die Kommentarfunktion komplett einstellen und verbieten, da die Leute sich einfach nicht beherrschen können.

Viele YouTuber machen dies bereits auch, weil es immer wieder 14 Jährige lichtscheue Daueronanierer gibt, die derart pöbeln, Mord und Gewalt androhen, dass ich mich erstens Frage, was viele Eltern heute falsch machen und zweitens es nicht besser wäre, wenn die sozialen Netzwerke nicht einfach mal durchgreifen und entsprechende Accounts löschen, IDs speichern und Anzeige erstatten. Wenn die Bubis vor Gericht stehen, wird dies der Schock ihres Lebens sein.

Synapticxx  13.08.2018, 04:12

Wieso dann nein? "Ist GF vom NetzDG betroffen" ist doch eine klare Fragestellung, dessen Antwort "Ja" du doch auch noch gut beschreibst. Natürlich ist GF von diesem Gesetzt betroffen und nach nichts anderem wird hier gefragt. Ob die Moderatoren prinzipiell hinterher sind oder nicht, ändert ja nichts daran.

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Irgendjemand32 
Fragesteller
 13.08.2018, 17:53

Was ist, wenn gutefrage.net das Gesetz aber nicht gut genug beachtet? Muss dieses Durchsetzungsgesetz dann auch entsprechend durchgreifen?

Beim Video wird bei mir ganz oben, in den Kommentaren: "Claudia Fatima, du angezeigt. (Muss es natürlich zensieren).

Solch eine Meinung ist natürlich ziemlich doof und langweilig... Allerdings gehört es zu meinem liberalem Verständnis, solche Dinge dulden zu müssen!

Wäre denn deiner Meinung nach diese Aussage in Ordnung: "Hitler war ******"?

Und sollte man auch grundsätzlich dumme Meinungen verbieten, da wir dann auch von Pöbeleien verschont wären?

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Nein

Beim NetzDG in § 1 Anwendungsbereich heißt es:

(1) Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (soziale Netzwerke).

(2) Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden, gelten nicht als soziale Netzwerke im Sinne dieses Gesetzes.

(3) Das Gleiche gilt für Plattformen, die zur Individualkommunikation oder zur Verbreitung spezifischer Inhalte bestimmt sind.

Deswg. gilt das NetzDG für Gutefrage NICHT.

Irgendjemand32 
Fragesteller
 13.08.2018, 18:05

Da bleibt mir natürlich die Frage: Ist gutefrage.net dem journalistisch-redkationellem gerecht?

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Elementarer  13.08.2018, 19:39
@Irgendjemand32

Auch falls nicht, greift das NetzDG nicht. Wichtig ist, dass "journalistisch-redaktionell..." usw. gestaltet ist.

Jeder Mensch, der sich straftatrelevant geschädigt fühlt, kann Klage gg. den Verursacher erheben. Es ist eibfach wie vor dem 1. Jan. 2018.

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Irgendjemand32 
Fragesteller
 13.08.2018, 20:01
@Elementarer

Weil man gutefrage.net rechtlich als journalistisch-redaktionell einstuft... Und das steht wo? Da brauche ich schon eine Quelle zu.

Beim zweiten Absatz gebe ich dir ja Recht.

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Elementarer  13.08.2018, 21:18
@Irgendjemand32

Sieh meine Antwort. Ich habe es für dich extra fett gemacht.

Und lies halt einfach bevor du künftig nochmal frägst.

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Irgendjemand32 
Fragesteller
 13.08.2018, 21:46
@Elementarer

WTF? Ich bezog mich doch offensichtlich auf den Absatz... Meine Frage war doch, ob die Plattform an sich journalistisch-redaktionell sei. Da meinst du dann: "Steht doch im NetzDG?"

Das ist so paralogisch wie: "Hey, ist Youtube vom NetzDG betroffen?" "Ja klar, schau mal hier, da steht doch "Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden, gelten nicht als soziale Netzwerke im Sinne dieses Gesetzes.". Habe ich doch extra fett markiert" "Ach so, Youtube ist davon betroffen, danke für die Quelle".

Aber das ist dir bestimmt wieder zu wirr.

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Elementarer  13.08.2018, 21:55
@Irgendjemand32

Wenn du Gesetzestexte nicht verstehst, dann verstehst du sie halt nicht. Ist ja nicht weiter tragisch. Du musst es nur akteptieren.

 Ich verstehe auch manche Sachen nicht, z. B. die Superposition in der Quantenmechanik. Ich akzeptiere aber, dass ich es nicht verstehe. Und frage nicht immer wieder nach.

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Irgendjemand32 
Fragesteller
 13.08.2018, 22:03
@Elementarer

Nope, " journalistisch-redaktionell" ist einfach zu diffus definiert. Früher hat man sich auch drum gestritten, ob Streaming grundsätzlich illegal sei. Erst durch eine Änderung wurde die Gesetzeslage deutlich.

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Elementarer  14.08.2018, 12:03
@Irgendjemand32

Ohje, du weißt dass es da um Online Shops geht? Betrachtest du Gutefrage.net als onlinshop?

Ich komme zu der Meinung, du versteht nicht nur Gesetzestecte nicht, sonder hast überhaupt Probleme, juristische Text zu verstehen.

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Irgendjemand32 
Fragesteller
 14.08.2018, 12:41
@Elementarer

Nope, aber ich betrachte die zitierte Aussage als richtig.

Natürlich wirst du keine Lust haben, mir - auch nur einen Hinweis auf - eine ausdrückliche Legaldefinition zu zeigen, richtig?

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Irgendjemand32 
Fragesteller
 14.08.2018, 14:56
@Elementarer

Ich meine offensichtlich nicht die Definition an sich, sondern Eine, welche sich auf den journalistisch-redaktionellen Charakter bezieht.

Ich könnte ja auch meinen, dass ich deinen Link lesen soll (nicht im Sinne von anklicken und den Artikel lesen, sondern nur die Link-URL...). Wozu soll das bitte führen?

Ansonsten könnte ich dir ja auch https://de.wikipedia.org/wiki/Logik empfehlen.

Wenn wir aber bei der Sache bleiben, lässt sich deutlich feststellen: Es gibt keine vernünftige Definition vom journalistisch-redaktionellen Charakter!

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Elementarer  14.08.2018, 16:18
@Irgendjemand32

Im Wiki-Artikel wird der Begriff "Gebäude" einer näheren Betrachtung unterzogen. Danach ist, was man allgemein unter "Stall" versteht, ein Gebäude, weil der Stall das Merkmal "von Menshcen betretbar" hat. Ist eine Hundehütte ein Gebäude? Nein, da eine Hundehütte gewöhnlich nicht "von Menshcen betretbar" ist. Ist eine Hundehütte, die v. Menschen betretbar ist, ein Gebäude? Wenn sie die restlichen Merkmale erfüllt, dann ja. Allerdings wird dann umgangssprachlich vermutlich nicht mahr als Hundehütte bezeichnet werden. Ist eine Hütte ein Gebäude? usw. Das kann man nun auf alle möglichen Fälle anwenden und daraus schließen, was ein Gebäude ist oder was nicht. Jedoch besteht weder juristisch noch umgangssprachlich ein Zweifel, dass ein als Haus angesprochenes Konstrukt auch ein Gebäude ist.

Genauso unzweifelhaft dürfte es sein, dass gutefrage.net redaktionell bearbeitet wird. Allein deine Feststellung, dass manches gelöscht wurde, begründet diese Annahme. Oder siehst du dies anders? Was läßt dich annehmen, gutefrage.net sei _nicht_ redaktionell bearbeitet?

Ob eine Sache "vernünftig" definiert ist, ist etwas anderes ob eine Sache juristisch (Legaldefinition) definiert ist.

Juristisch ist "journalistisch-redaktionell" nicht definiert. Ging's darum?

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Irgendjemand32 
Fragesteller
 14.08.2018, 16:34
@Elementarer

Das ist dein Problem: Du schätzt Dinge als verschieden ein, wenn sie es nur im relativen Sinne sind...

Beispiel: "Alle Menschen sind gleich." "Warum?" "Weil sie Lebewesen sind."

"Alle Menschen sind verschieden." "Warum?" "Weil jeder Mensch anders ist."

Wenn der journalistisch-redaktionelle Charakter nicht juristisch definiert ist (bzw. zu abstrakt), dann ist es auch zugleich nicht vernünftig, deswegen widerspreche ich mich ja nicht. Es ist beides zugleich.

Das in gutefrage.net-Fragen eingegriffen wird, will ich ja wohl kaum bezweifeln, viel mehr meine ich den journalistisch-redaktionellen Anspruch - ob sie dem Gerecht werden!

"Allein deine Feststellung, dass manches gelöscht wurde, begründet diese Annahme."

Demnach müssten Youtube, Facebook und Twitter nicht vom Gesetz betroffen sein, da dort auch Dinge vor dem Gesetz gelöscht wurden.

Aber jetzt scheinst du ja doch zu verstehen, worauf ich eigentlich hinaus will.

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Elementarer  16.08.2018, 01:12
@Irgendjemand32
Das in gutefrage.net-Fragen eingegriffen wird, will ich ja wohl kaum bezweifeln, viel mehr meine ich den journalistisch-redaktionellen Anspruch - ob sie dem Gerecht werden!

Es geht doch nicht um die Qualität. Wird BILD "journalistisch-redaktionellen Anspruch" gerecht? Oder das ZDF? Oder eben gutefrage? Ich wiederhole mich, es geht nur darum, DASS "journalistisch-redaktionell" bearbeitet wird. Und so stand es schon in meiner Antwort auf deine Frage.

Demnach müssten Youtube, Facebook und Twitter nicht vom Gesetz betroffen sein, da dort auch Dinge vor dem Gesetz gelöscht wurden.

Du verstehst es immer noch nicht? Nicht weil irgendwas (z.B. ein Bild mit halb bedecktem Busen) gelöscht wurde entstand das NetzDG, sondern weil die Verpflichtung zu bestimmten löschen _nicht_ bestand, deswg. werden doch die entsprechenden § im NetzDG explizit genannt.

Und sei mir nicht böse, das ganze habe ich schon ganz am Anfang erwähnt. Nur weil du den Gesetzestext nicht versthst werde ich jetzt auch nichts mehr dazu schreiben. Versuche einfach mal einen jur. Text zu verstehen. Fang mit einfachen Themen an oder mache einen Volkshochschulkurs oder was weiß ich.

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Irgendjemand32 
Fragesteller
 16.08.2018, 16:00
@Elementarer

Auf Youtube/Facebook/Twitter wurden vor dem Gesetz aber nicht nur Busen-Bilder gelöscht, sondern auch beleidigende Inhalte und Ähnliches. Ändert das Maß der Dinge also das Prinzip?

Du meinst, dass ich den Gesetzestext nicht verstehe, obwohl du mir keine Legaldefinition zu "journalistisch-redaktionell" zureichen konntest.

Du wärst wahrscheinlich auch so einer, der früher bei der Streaming-Frage vehement meinen würde, dass es ja eindeutig illegal sei; und wenn dem nicht so wär', so auch nur, weil die Mehrheit schon deutlich darüber sprach, dass es sich hier um eine Grauzone handelte.Ansonsten würde man ja nur leider keine Ahnung vom Gesetz haben...

Ich verstehe deinen Einwand jedoch. Wir drehen uns natürlich im Kreis.

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Elementarer  17.08.2018, 09:59
@Irgendjemand32

Ja, es wurden bei Youtube/Facebook/Twitter auch vor dem Gesetz schon Beiträge gelöscht, insbesondere dem US-amerikanischen gesetzlichen Vorgaben entsprechende Inhalte, die in DE als harmlose Sexbildchen durchgehen. US-amerikanische Vorstellung von Beleidigungen, Hetze sind denen in DE völlig anders, eine Leugnung des Holocaust kennen US-Gesetze etwa gar nicht. Den "Zustimmern" des Gesetzes im Bundestag, war, verkürzt ausgedrückt, wurde daher aber nicht das "Richtige" und nicht rasch genug gelöscht, und den Anträgen auf Löschung wurde nicht entsprochen, war zu kompliziert und als Privatperson nicht praktikabel umsetzbar. Aber ich wiederhole mich....

"....obwohl du mir keine Legaldefinition zu "journalistisch-redaktionell" zureichen konntest."

Ich habe doch schon geschrieben, dass es keine Legaldefinition davon gibt. Also was willst du nun von mir? Soll ich eine machen oder was?

Du wärst wahrscheinlich auch so einer, der früher....

Was veranlasst dich zu diesem Anwurf denn?   

Weil ich nicht exakt deiner Meinung bin oder was? Aber welche Position ich dazu auch immer vertreten mag, was hat das mit meinen Argumenten jetzt zu tun?

Übrigens, falls du es überlesen hast, ich habe vor Tagen schon mal geschrieben, dass ich nicht für das NetzDG gestimmt hätte, hätte ich abstimmen dürfen.

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Irgendjemand32 
Fragesteller
 17.08.2018, 14:36
@Elementarer

Keine Sorge, mir geht es auch nicht darum, ob du dafür bist.

Wenn es dazu keine Legaldefinition gäbe (übrigens ist dem eigentlich nicht so), so würde - meiner Meinung nach - ja auch der Anlass dazu bestehen, sich fragen zu können, welche Plattform nun letztlich betroffen ist.

Du kannst natürlich nicht meine Position vertreten, aber dann solltest du auch klarstellen, dass es sich hier um eine art Präzedenzfall handeln könnte. Im Grunde weiß ich nicht, ob gutefrage.net wirklich betroffen ist. Ich meine nur, dass der Sachverhalt der Dinge nicht deutlich genug ist.

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Elementarer  17.08.2018, 17:05
@Irgendjemand32

Aussage von dir vor 4 Tagen:

Weil der Gesetzgeber auf eine ausdrückliche Legaldefinition des maßgeblichen journalistisch-redaktionellen Charakters verzichtet

Heute:

Wenn es dazu keine Legaldefinition gäbe ( übrigens ist dem eigentlich nicht so)....

Dann forderst du von mir eine Legaldefinition, und anchdem ich sage, es gibt keine, behauptest du nun, es gibt doch eine?

Ich verstehe so vieles nicht von dir, es ist einfach konfus, was stimmt denn nun von deinen Aussagen und was nicht? Es ist echt schwierig mit dir. Tut mir Leid, ich mag nicht mehr. Und ich meine ich habe nichr so schnell aufgegeben....

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Irgendjemand32 
Fragesteller
 17.08.2018, 17:37
@Elementarer

Nach deiner Aussage bezog sich die Definition ja - in dem von mir verlinkten Fall - auf einen Online Shop, weshalb sie nur in dem Fall gegeben wäre. So habe ich deine Aussage zumindest verstanden. Du hast dich ja nur insofern dazu geäußert, als du auf den Wikipedia-Artikel verwiest.

Ich zitiere mal noch eine andere Quelle:

"Nicht als Soziale Netzwerke in diesem Sinn sollen gelten „Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden“ (§ 1 Abs. 1 S. 2 NetzDG-E). Anbieter von Telemediendiensten mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten werden auch nach der Begründung vom Gesetz nicht erfasst, weil für sie die §§ 54 Rundfunkstaatsvertrag gelten3 . Nach der soeben dargestellten Legaldefinition und der ebenfalls wiedergegebenen Ausnahmeregelung werden daher von einem Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in Sozialen Netzwerken all die journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote, die sich auf Plattformen befinden, die von Diensteanbietern im Sinne der Legaldefinition betrieben werden, erfasst."

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2017/Downloads/03282017_Stellungnahme_DJV_RefE_NetzDG.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Fakt ist, dass ich nie behauptet habe, dass es keine Legaldefinition gäbe! Ich habe nur etwas zitiert und meine, dass die Definition an sich zu nebulös ist - wie bei der früheren Streaming-Frage!

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Elementarer  17.08.2018, 17:48
@Irgendjemand32

Und wie ist dann die Legaldefinition?

Hinweis: Legaldefinitionen werden NICHT vom Journalistenverband gemacht! Habe ich aber auch schon mal geschrieben.

Du schriebst auch:

"Wenn wir aber bei der Sache bleiben, lässt sich deutlich feststellen: Es gibt keine vernünftige Definition vom journalistisch-redaktionellen Charakter!"

keine vernünftige Definition, dann keine Legaldefinition, dann doch wieder Legaldefinition (aber keine "vernüfntige"? oder was soll der Unterschied sein? Usw. an Ungereimtheiten) Auf was soll ich nun reagieren bei dem Kauderwelsch? Was willst du denn?

Daher: Ich bin raus.

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Irgendjemand32 
Fragesteller
 17.08.2018, 18:00
@Elementarer

Schade, dass du raus bist.

Ich habe - wie schon geschrieben - nie geschrieben, dass es keine Legaldefinition gäbe. Da müsstest du mich schon entsprechend zitieren.

Es widerspricht sich doch nichts. Es gibt eine Legaldefinition, und zwar eine unvernünftige (nebulöse oder nicht ausdrückliche).

Wahrscheinlich soll sich deine Aussage auch auf den Journalistenverband beziehen:

"Wenn du Gesetzestexte nicht verstehst, dann verstehst du sie halt nicht. Ist ja nicht weiter tragisch. Du musst es nur akteptieren.

 Ich verstehe auch manche Sachen nicht, z. B. die Superposition in der Quantenmechanik. Ich akzeptiere aber, dass ich es nicht verstehe. Und frage nicht immer wieder nach."

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Ja

Ja, natürlich muss sich auch gutefrage.net an das Netzwerkdurchsetzungsgesetz halten. Allerdings verändert das nichts, denn gutefrage.net hat schon immer alles gut geprüft. Wenn du z.B. eine frage mit hassrede stellst kann man es melden und es wird entfernt... war nie aderst.

Ausserdem hat es gutefrage.net auch zimlich einvach, da die Seite nicht so groß ist wie z.B. Facebook.

Elementarer  13.08.2018, 11:17

Wieso muss sich gutrefrage.net "natürlich" daran halten?

 Welche Vorschrift besagt das?

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Alleine schon aufgrund des vorauseilendem Gehorsams.