Ist es verboten größere Kieselsteine, kleinere Findlinge aus der Natur zu sammeln...
Also ich meine jetzt eine Entnahme aus Bachläufen, Flußläufen, Voralpenlandschaften, Agrarlandschaften, Wald etc. Material das nicht künstlich dort eingebracht wurde sondern von Natur aus herumliegt. Wie/Wo ist das geregelt und bis zu welcher Größe? Wie ist es mit sonstigen Fundstücken natürlichen Ursprungs wie wenn man z.B. ein (künstlerisch)schönes Stück Holz findet, ne Wurzel, ein Geweih, etc.
1 Antwort
"Eigentlich darf man aus dem Wald gar nichts mitnehmen. Die Erzeugnisse des Waldes gehören schließlich der Allgemeinheit. Bei Pilzen und Heidelbeeren machen wir natürlich eine Ausnahme, solange das nicht gewerblich genutzt wird. Die Menschen sollen sich ja schließlich an ihrem Wald erfreuen. Sammelt man Dinge wie Steine, Streugut oder abgefallene Hirschgeweihe, muss man sich aber mit dem Förster in Kontakt setzen. Dieser stellt dann gegen Gebühr einen Nebennutzungsschein aus. Pflanzen, die unter Naturschutz stehen, dürfen selbstverständlich nie gesammelt werden.