Ist es strafbar wenn eine person des öffentlichen lebens postet dass alle afd wähler nazis sind?

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Kann durchaus sein:

§130 StGB: Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, (...) die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, (...) wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Daß Teile der Bevölkerung wegen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe (AfD-Wähler) verleumdet werden (als Nazis bezeichnet), steht bei dem genannten Sachverhalt außer Frage. Ob diese Äußerung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören (Spaltung der Gesellschaft, Billigung von Straftaten) muß bei einer entsprechenden Anzeige der Richter entscheiden.