Ist es nicht absurd, dass bestimmte Anteile von Migranten nicht arbeiten dürfen und wir aber Arbeitskräftemangel haben?

Das Ergebnis basiert auf 29 Abstimmungen

ist ganz normal 48%
ist absurd 45%
das schützt die Wirtschaft 7%

13 Antworten

Nein ist es nicht, weil Menschen eben verwaltet werden müssen - d. h. das bei Flüchtlinge der Aufenthaltsstatus ermittelt werden muss. Außerdem ist Deutsch nicht gerade eine Weltspreche und der gemeine Migrant muss ja irgendwie ankommen - sprachlich und kulturell.

tanztrainer1  02.06.2023, 14:48

Schau Dir mal den § 61 AsylG genau an. (Leider "Beamtendeutsch" mal wieder").

Ein Asylbewerber dürfte danach auch eine Arbeitserlaubnis bewilligt bekommen, auch wenn sein Antrag noch gar nicht bearbeitet ist.

Allerdings ist das recht schwammig formuliert, sodass es im Ermessen eines Mitarbeiters der Agentur für Arbeit liegt, ob eine Arbeitserlaubnis erteilt wird oder nicht.

https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__61.html

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ist ganz normal

Es ist aus meiner Sicht nicht absurd, sondern einfach nur nicht optimal gelöst.

Bedenke, dass wir keinen generellen Mangel an Arbeitskräften haben, sondern vor allem einen Fachkräftemangel. Im Gegenteil haben auch wir leider eine signifikante Arbeitslosigkeit bei unqualifizierten Kräften, weil es solche Arbeit immer weniger gibt. Was fehlt, sind ausgebildete Fachkräfte.

Im zweiten Schritt muss man nun bedenken, dass sich unsere Fachkräfte sorgfältig und aufwendig qualifizieren müssen: Vom Schulabschluss angefangen, mehrjährige Ausbildung und Studien, harte Prüfungen, später Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen. Natürlich muss man insgesamt ein gleichwertiges, faires Umfeld schaffen und Migranten müssen eben ihre Qualifikation nachweisen und oftmals ist das Fachwissen eben nicht gleichwertig und nicht einfach so nebenbei anerkennenswert. Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Arbeitsqualität.

Drittens finde ich es richtig, dass jene Personen bei uns noch nicht arbeiten dürfen, deren Chancen auf Einbürgerung noch nicht abschätzbar sind oder deren Chancen gering sind. Sonst würde man den Arbeitsmarkt Personen öffnen, die nach Investitionen in ihr Anlernen dann wieder abwandern. Außerdem bestände die Gefahr, dass der Arbeitsplatz dann plötzlich als Argument pro Einbürgerung verwendet wird.

Aber ich stimme dir insofern zu, dass man jenen Anteilen der Migranten schnell die Arbeit erlauben könnte, die sehr hohe Chancen auf Einbürgerung oder Bleiberecht haben.

Dies geschieht zum Beispiel mit ukrainischen Flüchtlingen, die arbeiten dürfen und schnell in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Sie sind zugleich kulturell kompatibler und oftmals auch gut ausgebildet.

Dass das gleiche Vorgehen nicht bei allen Asylanten möglich ist, sehe ich als geradlinig und leicht begründbar an.

ist ganz normal

Migrant ist nicht gleich Migrant. Die einen haben Qualifikationen, können Deutsch, aber dürfen trotzdem nicht arbeiten gehen.

Aber manche können eben kein Deutsch oder nur sehr schlecht. Dann sind da noch kulturelle Unterschiede. ZB der Pfleger im Krankhenhaus hört nicht auf die Ärztin, weil seine Kultur Frauen als minderwerig Ansieht und er diese Kutur lebt.

Man muss also erstmal abklären

  • Qualifikationen für DE
  • Deutschkenntnisse
  • keine Kulturellen Einschränkungen

Wenn das alles 3 ok ist, dann sollte man auch problemlos arbeiten gehen können.

Aber besonders das Kulturelle ist sehr schwer. Du kannst keinen 45 Jährigen, der in seiner Meinung so gefestigt ist, nicht umerziehen. Funktioniert nicht.

tanztrainer1  02.06.2023, 14:50

Ein Migrant ist nicht unbedingt ein Flüchtling.

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ist absurd

Hier in der Gegend gibt es viele freie Helferstellen. Da braucht man nicht mal Sprachkenntnisse. Bäckergehilfe, Regalservice, Reinigung, Grünlandpflege, Produktionshelfer - das geht ohne viele Vorkenntnisse.

In meiner Stammkneipe bedienen fast nur noch Araber. Die sind aber freundlich, sprechen gut Deutsch und machen das gut. Ohne sie könnte die Kneipe schließen.

ist ganz normal

Das ist die Rechtslage. Arbeiten darfst du prinzipiell erst, wenn einer mindestens eine Aufenthaltserlaubnis hat, nicht nur eine Duldung. Letztere hat man als Asylbewerber. Erst wenn er tatsächlich eine Asylberechtigung bekommen hat, was nicht so oft geschieht, kann er das Recht bekommen zu arbeiten - sofern kein Deutscher dafür zu finden ist (von wegen „die nehmen uns die Arbeitsplätze weg“). Uns fehlen besonders höher- und hochqualifizierte Arbeitskräfte.

tanztrainer1  31.05.2023, 15:19

Es fehlen eben nicht nur im Bereich der Berufe, die eine höhere oder sehr hoch Qualifikation verlangen, sondern auch in Bereichen, für die sich Deutsche zu fein sind.

Wenn Du Dir den § 61 AsylG genau ansiehst, merkst Du, dass ein Asylbewerber schon eine Arbeitserlaubnis bekommen könnte, auch wenn über seinen Antrag noch gar nicht entschieden wurde.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen, bei denen gar keine Aussicht darauf besteht, dass überhaupt eine Arbeitserlaubnis erteilt wird.

Der Paragraph ist aber leider so formuliert, dass es letztendlich im Ermessen eines Mitarbeiters der Agentur für Arbeit liegt, ob er eine Arbeitserlaubnis bewilligt oder nicht.

Auch mit Duldung kann man eine Arbeitserlaubnis bekommen, sonst würden die §§ 60c und 60d AufenthG keinen Sinn machen (Ausbildungs- und Beschäftigungs-Duldung).

Übrigens ist die sogenannte Vorrangsprüfung erst ausgesetzt und dann mittlerweile ganz abgeschaft worden.

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