Ist es möglich einen Azubi noch vor erhalt des Ausbilderscheins aufzunehmen?

2 Antworten

Ausnahmegenehmigung gem. § 6 (4) Ausbildereignungsverordnung

Im Falle, daß die AEVO-Prüfung noch nicht abgelegt wurde, kann der Ausbildungsbetrieb eine zeitlich befristete Befreiung beantragen, bis die Prüfung abgelegt wird.

Die Anmeldebestätigung des Kurses sollte beigefügt werden.

Die IHK kann Auflagen und Weisungen erteilen - es ist eine Kann-Bestimmung und daher hat die IHK einen recht großen Ermessensspielraum.

  • Der Ausbildungsbetrieb sollte das VORAB schon einmal mit der IHK klären.

Die Lehrgänge finden laufend statt...

Nein, die Voraussetzungen nach BBIG sind hier eindeutig.

Es sei denn, es gäbe einen weitern Ausbilder der bis zu dem Zeitpunkt an dem man die BuAK hat, übernimmt.

DerSchopenhauer  22.06.2022, 16:46
Nein, die Voraussetzungen nach BBIG sind hier eindeutig.

Neben dem BBiG gibt es aber noch die Ausbildereignungsverordnung.

Der Ausbildungsbetrieb kann eine zeitlich befristete Befreiung beantragen, bis die Prüfung abgelegt wurde - das fällt unter § 6 (4) Ausbildereigungsverordnung

Manche IHKs haben dafür ein Feld im Anmeldeformular - bei anderen muß man einen gesonderten Antrag stellen.

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Apokailypse  23.06.2022, 15:31
@DerSchopenhauer

Soweit ich es weis gilt die Regelung in der Ausbildereignungsverordnung aber nur, wenn es bereits einen Ausbilder gab der die Ausbildung begonnen hat.

Der geht z.B. in Rente und der neue Kollege ist zwar dabei die Ausbildereignung zu erlangen aber noch nicht fertig.

Dann gilt die Befreiung.

Gibt es generell keinen Ausbilder zum Ausbildungsbeginn so darf das Ausbildungsverhältnis nicht geschlossen werden, da der Betrieb nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

So mein Wissensstand.

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