Ist es legal z.B Teen nxdes zu googeln und dann auf Bilder zu gehen?

4 Antworten

Eighteen und Nineteen zählen zu den Teens und sind in rechtlicher Hinsicht unbedenklich.

Jonas452 
Fragesteller
 16.02.2021, 19:50

Okay danke

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Droitteur  18.02.2021, 21:33
@Jonas452

Am Ende wäre die entscheidende Frage viel mehr – natürlich davon ausgehend, dass die Tatsachen überhaupt bekannt werden –, ob du (unpersönliches Du, keine Sorge 😅, habe schon gelesen, dass es nur für einen Vortrag sein soll...) _versucht_ hast, gewisse illegale Inhalte aufzurufen beziehungsweise ob man dir das zumindest _unterstellt_. Denn gegebenenfalls würde das ja einen Anfangsverdacht begründen können, was für die meisten/für den Hintergrund der Frage bereits "belastend" genug sein dürfte. Denn selbst _wenn_ man nicht wirklich was Illegales am Hut hat, machen einem dann solche folgenden Ermittlungen wahrscheinlich wenig Freude. Auch davon abgesehen, dass auch Nacktheit allein nicht zwingend illegal sein muss. Ändert nichts daran, dass – wie gesagt, ohne in Betracht zu ziehen, ob das überhaupt jemand erfährt – ein gewisser Einschätzungsspielraum für die Strafverfolgungsbehörden besteht, ob dieses Verhalten nicht doch noch illegale Taten vermuten lässt, denen man auf den Grund gehen sollte.

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Das ist rechtlich heikel. Hauptsächlich da der Begriff „Teen“ einen gewissen Interpretationsspielraum lässt. Teen kommt ja von Teenager und so weit ich weiss, beginnen die Teenager Jahre mit 13 und hören mit 19 auf. Ich weiss nicht wie die Richter dies einschätzen würden. Jedenfalls wäre dies Intepretationssache des Richters. Es ist nicht gut, dass der Begriff „Teen“ im Zusammenhang mit Pornographie verwendet wird. Kinder zu sexualisieren ist nicht gut.

Über so etwas sollte man in der Schule keine Vorträge halten. Das ist juristisch ganz schwierig und von Nicht-Juristen nicht wirklich aufzuarbeiten.

Teen umfasst die Altersspanne von thirteen bis nineteen, also 13 bis 19. Pornoportale behaupten in der Regel, dass die Models mindestens 18 Jahre alt sind. Ob eine Suchmaschine aber nicht auch Bilder jüngerer Personen zutage fördert, kann man nicht zuverlässig vorhersagen. Wie ein Jurist das dann bewertet, ist wieder eine andere Frage.