Ist es haram einen Hund zu haben, denn ich bin Muslima und habe einen Hund 😐?

4 Antworten

Nein, das kann man heute anders betrachten:

Im Koran werden Haustiere weder verboten noch verdammt. Viele Hadith-Episoden (Überlieferung von Sprüchen und Taten des Propheten) betonen, dass man Tiere gut behandeln und sie weder überanstrengen noch schlagen soll. In einer Episode wird von von einer Frau berichtet, die ihre Katze verhungern ließ und dafür in die Hölle kam, während in einer anderen ein Mann dafür, dass er das Leben eines durstigen Hundes rettete, in den Himmel kam.
In der islamischen Welt dürfen Hunde normalerweise nicht ins Haus, weil sie als unrein gelten. Viele Muslime glauben, dass jeder, der mit Hundespeichel in Berührung kommt, vor dem Gebet die rituellen Waschungen wiederholen muss. Eine häufig zitierte Hadith-Episode hält fest, dass Mohammed Hunden aus hygienischen Gründen den Zutritt zum Innern des Hauses verweigerte, doch in einem anderen Hadith-Bericht heißt es, der Prophet habe einen Hund gehabt, der neben ihm spielte, wenn er außerhalb seines Hauses betete. Katzen, die für ihre Reinlichkeit bekannt sind, durften im Haushalt Mohammeds leben. Er und einige seiner Gefährten waren wegen ihrer Freundlichkeit gegenüber Katzen bekannt.
Manche Muslime argumentieren heute, aufgrund der Fortschritte der Tiermedizin gehörten Krankheitsbefürchtungen und hygienische Probleme im Zusammenhang mit Hunden der Vergangenheit an. Kontakte mit Hunden seien also kein Problem mehr. In zunehmendem Maße halten Muslime, besonders jene, die in den USA und in Europa geboren wurden, Hunde als Haustiere. Andere Muslime glauben jedoch, dass das im Hadith festgehaltene Verbot von Hunden im Hause zeitlos gültig sei. Es gelte immer und überall.

Quelle: Von Kopftuch bis Scharia von Prof. John L. Esposito, S. 136-137

Es ist nicht erlaubt das man ein Hund in der Wohnung hält für die eigene Freude und als Haustier den die Engel betreten kein Haus wo Hunde sich befinden.

Man darf nur aus bestimmten Gründen Hunde halten:

  • Jagdtier für den Jäger
  • Als Hirte für die Schafe zum Schutz
  • Beschützer für dein Eigentums
  • Blindenführhund

Man muss selbstverständlich die Hunde gut behandeln pflegen und artgerecht halten so wie die anderen Nutz & Haustiere nur gibt es beim Hund Voraussetzungen die man erfüllen muss für die Haltung.

Woher ich das weiß:Hobby – Viel Wissen über Islam vorhanden

Ja, es ist haram, wenn er im Haus lebt und wenn es keinen Grund für die Hundehaltung gibt.

Ein Hund darf ausschließlich gehalten werden als Wachhund auf einem Grundstück, als Hütehund oder als Jagdhund. Auch diese dürfen nicht im Haus oder einer Wohnung leben. Sie müssen in den Fällen in einem artgerechten Zwinger sein oder in einem Stall untergebracht.

Ist ein Hund im Haus/in der Wohnung, dann werden wichtige Engel nicht da hinein kommen. Auf diese Engel kannst du aber nicht verzichten. Es sind die Engel, die den Segen bringen, und jene, die mit der Vergebungsangelegenheiten beschäftigt sind.

Auch kannst du nicht an einem Platz beten, den der Hund beleckt hat. Der müsste erst umständlich gereinigt werden. Hast du Kontrolle darüber, was der Hund alles im Haus/in der Wohnung/im Zimmer anleckt? Nein, hast du nicht!

Du solltest eine Lösung finden für den Hund.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid
Von Experte 7veren bestätigt

Ein Hund im Haus zu haben ist Haram, also ja

Ein Hund als Tier Beschützer draußen zu haben ist aber nicht schlimm

Du kannst dir aber eine Katze holen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Und Allah ﷻ weiß es besser