Ist es erlaubt mit so einem Blaulicht zu fahren?

17 Antworten

Ist es erlaubt mit so einem Blaulicht zu fahren?

Nein - siehe § 52 StVZO, § 35 StVO und § 38 StVO.

Oder einfach: wer dafür fragen muss, darf es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht.

Das erinnert mich an meine Jugend: mein Kumpel hatte gerade den Führerschein und ich war 16 und stolz, dass ich mit einem alten Blinker-Relais unser Blaulicht sogar zum Blinken gebracht habe. Wir fuhren auch einmal damit in seinem alten grünen Käfer durch die Stadt. Aber ohne Martinshorn haben uns die Leute nur verständnislos angeschaut und wir kamen uns plötzlich so kindisch vor, so kindisch wie die Aktion tatsächlich war. Also: falls du unter 19 bist, hast du mein volles Verständnis für den Kinderwunsch, mal wie die Polizei mit Blaulicht zu fahren.

Nein, du wahrscheinlich nicht.

Wenn du das fragst, weil du in einer ff bist, kann ich dir aber empfehlen, einen Frontblitzer zuzulegen. Der ist dann in einer anderen Farbe und somit nicht illegal. Er sagt zwar nichts aus, aber er signalisiert den anderen, dass du auf einer Alarmfahrt bist und somit Sonderrechte hast (aber keine wehrechte, die hat man nur mit Blaulicht). Aber wie gesagt, wenn du zufälligerweise darauf hinaus willst, dass du in einer ff bist.

SaniOnTheRoad  13.04.2020, 18:06

Auch Frontblitzer fallen unter § 52 StVZO, unabhängig von der Wagenfarbe. Also: auch nicht legal am Privat-PKW.

3
Startill  13.04.2020, 18:55
@SaniOnTheRoad

Hm, aber ich habe Kameraden, die einen grünen Frontblitzer haben und auch schon gesehen, dass jemand seine Warnblinkanlage für diesen Zweck benutzt haben. Einer dieser Leute mit dem grünen Frontblitzer ist stellvertretender Ortsbrandmeister, also sollte er wissen, was er darf und was nicht. Daraus schließe ich, dass, sonlang die Signalfarbe nicht blau ist, das Legal ist.

Und in der  § 52 StVZO steht gar nichts über die FF. :o

0
SaniOnTheRoad  13.04.2020, 19:12
@Startill
Hm, aber ich habe Kameraden, die einen grünen Frontblitzer haben und auch schon gesehen, dass jemand seine Warnblinkanlage für diesen Zweck benutzt haben.

Natürlich gibt es das - es gibt auch Leute, die eine Heckwarneinrichtung in HLF-Qualität im Privat-PKW haben. Ändert nichts daran, dass es unzulässig ist (gilt auch für den Warnblinker).

Einer dieser Leute mit dem grünen Frontblitzer ist stellvertretender Ortsbrandmeister, also sollte er wissen, was er darf und was nicht.

"Er wird schon wissen, was er tut" ist eine gefährliche Grundannahme. Und in dem Fall einfach falsch - für eine Führungskraft ist es nochmal umso schlechter. Damit outet man sich nicht nur als "Heißdüse", sondern auch noch als juristisch absolut unbewandert.

Das mag für den frischen Truppmann "nachvollziehbar" sein, für einen BM, der zumindest mal einen GF-Lehrgang gesehen haben sollte, nicht.

. Daraus schließe ich, dass, sonlang die Signalfarbe nicht blau ist, das Legal ist.

Falscher Schluss. Was in der StVZO nicht explizit erlaubt ist, ist nicht erlaubt. Andere Farben als "Blau" oder "Gelb" sind einfach generell nicht zugelassen.

Und in der § 52 StVZO steht gar nichts über die FF. :o

Richtig - denn es wird nur genannt, welche Fahrzeuge mit zusätzlichen Leuchten ausgerüstet sein dürfen! Und - oh Wunder - der Privat-PKW des Feuerwehrmanns wird aus gutem Grund nicht genannt :o

Andere Einsatzfahrzeuge (!) der Feuerwehr hingegen schon:

Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:
[...]
Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,

- § 52 Abs. 3 Nr. 2 StVZO

2
Startill  13.04.2020, 19:16
@SaniOnTheRoad

Hm, dann sprech ich ihn mal drauf an. Kann sein, dass du Recht hast, kann aber auch sein, dass du etwas übersiehst.

0
SaniOnTheRoad  13.04.2020, 19:20
@Startill
Hm, dann sprech ich ihn mal drauf an.

Das kannst (und solltest) Du machen ^^

Bestehe einfach mal auf eine Quelle, die besagt, dass es legal ist (dass es das nicht ist, habe ich ja bereits belegt).

Denn bei einer Sache bin ich mir sicher: er wird versuchen dagegenzuhalten - und sich im Zweifelsfall um Kopf und Kragen reden ;-)

kann aber auch sein, dass du etwas übersiehst.

Natürlich kann das sein. In Bezug auf einige Themen bin ich aber doch recht sattelfest.

0

Nein. Die Begründung entnimmst du den anderen Antworten der 3 Experten und der anderen User hier, die haben das schon erklärt.

Diejenigen, die berechtigt sind, ein Blaulicht mit sich zu führen und einzusetzen, dürfen damit wie auf dem Foto gezeigt fahren.

Wenn es vorhanden ist, muss es auch in Betrieb genommen werden können.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung